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Aktenzeichen 495/79

Datum 13.01.1880

Leitsatz 1. Ist es zulässig, in die Hauptfrage auch solche von dem Strafgesetze besonders vorgesehene Umstände, welche die Strafbarkeit vermindern oder erhöhen, mit aufzunehmen, oder müssen den Geschworenen darüber besondere Nebenfragen vorgelegt werden? 2. Ist es im ersteren Falle genügend, wenn die Fragen von den Geschworenen uneingeschränkt bejaht werden, oder muß es besonders erkennbar gemacht werden, daß auch die erschwerenden Umstände bejaht sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE1E0063

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