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Aktenzeichen 249/79

Datum 06.12.1879

Leitsatz Setzt die Vorschrift des §. 295 St.G.B.'s in Beziehung auf die Einziehung des Gewehrs u. s. w. voraus, daß der Thäter diese Gegenstände in der Absicht, mit denselben unberechtigt die Jagd auszuüben, mit sich genommen oder mit sich geführt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE0E0028

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