Darf die unter Beweis gestellte Behauptung des buchführenden offenen Handelsgesellschafters, daß der Socius ihm durch Täuschung eine richtige Buchführung unmöglich gemacht habe, als unerheblich zurückgewiesen werden?
Liegt ein Revisionsgrund vor, wenn ein in der Hauptverhandlung gestellter Beweisantrag, auf welchen ein Gerichtsbeschluß nicht ergangen, aus rechtlichen Gründen unerheblich ist?
Wird die Bestrafung aus §. 288 St.G.B.'s dadurch ausgeschlossen, daß die Veräußerung, welche die Befriedigung eines Gläubigers vereitelt, zum Zwecke der Befriedigung eines anderen Gläubigers geschieht?
Liegen bei einer Zahlungseinstellung mehrere der in §. 283 St.G.B.'s aufgeführten Gründe des strafbaren Bankerotts vor, so sind damit nicht mehrere Strafthaten gegeben.
Kann in der Vorspiegelung einer dem Vorspiegelnden nicht innewohnenden Absicht, in einer gewissen Weise zu handeln, die Vorspiegelung einer falschen Thatsache im Sinne des §. 263 St.G.B.'s liegen?
Falsche Anschuldigung bleibt auch dann aus §. 164 St.G.B.'s strafbar, wenn sich aus der Anzeige ergiebt, daß die Strafverfolgung wegen der angeschuldigten strafbaren Handlung verjährt sein würde.
Ist es eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Wahrspruches, daß der Obmann der Geschworenen nach der Vorschrift des §. 304 St.P.O. gewählt worden sei?
Was ist unter "Vermögensvorteil" in §. 2 des Gesetzes vom 21. Mai 1878 betr. Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote (R.G.Bl. S. 95) zu verstehen?
Muß aus den Entscheidungsgründen entnommen werden können, welche Einzelstrafen für die mit einer Gesamtstrafe belegten strafbaren Handlungen angenommen wurden?
Müssen im Falle einer Verurteilung die Urteilsgründe die konkreten Thatsachen bezeichnen, in welchen die gesetzlichen Merkmale der strafbaren Handlung gefunden werden?
Genügt es zur Legitimation eines Rechtsanwaltes, wenn er in der rechtzeitigen Revisionsanmeldung behauptet, im Auftrage des Angeklagten zu handeln und eine innerhalb der Revisionsanmeldungsfrist ausgestellte Vollmacht nach Ablauf dieser Frist dem Gerichte vorlegt?
Hängt die Beeidigung eines Zeugen vom richterlichen Ermessen ab, wenn derselbe nur zu einem der mehreren Angeklagten in einem Verhältnisse steht, welches ihn zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt?