Wird die Bestrafung aus §. 288 St.G.B.'s dadurch ausgeschlossen, daß die Veräußerung, welche die Befriedigung eines Gläubigers vereitelt, zum Zwecke der Befriedigung eines anderen Gläubigers geschieht?
Liegen bei einer Zahlungseinstellung mehrere der in §. 283 St.G.B.'s aufgeführten Gründe des strafbaren Bankerotts vor, so sind damit nicht mehrere Strafthaten gegeben.
Darf die unter Beweis gestellte Behauptung des buchführenden offenen Handelsgesellschafters, daß der Socius ihm durch Täuschung eine richtige Buchführung unmöglich gemacht habe, als unerheblich zurückgewiesen werden?
Liegt ein Revisionsgrund vor, wenn ein in der Hauptverhandlung gestellter Beweisantrag, auf welchen ein Gerichtsbeschluß nicht ergangen, aus rechtlichen Gründen unerheblich ist?
Falsche Anschuldigung bleibt auch dann aus §. 164 St.G.B.'s strafbar, wenn sich aus der Anzeige ergiebt, daß die Strafverfolgung wegen der angeschuldigten strafbaren Handlung verjährt sein würde.
Kann in der Vorspiegelung einer dem Vorspiegelnden nicht innewohnenden Absicht, in einer gewissen Weise zu handeln, die Vorspiegelung einer falschen Thatsache im Sinne des §. 263 St.G.B.'s liegen?
Ist es eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Wahrspruches, daß der Obmann der Geschworenen nach der Vorschrift des §. 304 St.P.O. gewählt worden sei?
Muß aus den Entscheidungsgründen entnommen werden können, welche Einzelstrafen für die mit einer Gesamtstrafe belegten strafbaren Handlungen angenommen wurden?
Was ist unter "Vermögensvorteil" in §. 2 des Gesetzes vom 21. Mai 1878 betr. Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote (R.G.Bl. S. 95) zu verstehen?
Hängt die Beeidigung eines Zeugen vom richterlichen Ermessen ab, wenn derselbe nur zu einem der mehreren Angeklagten in einem Verhältnisse steht, welches ihn zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt?
Müssen im Falle einer Verurteilung die Urteilsgründe die konkreten Thatsachen bezeichnen, in welchen die gesetzlichen Merkmale der strafbaren Handlung gefunden werden?
Genügt es zur Legitimation eines Rechtsanwaltes, wenn er in der rechtzeitigen Revisionsanmeldung behauptet, im Auftrage des Angeklagten zu handeln und eine innerhalb der Revisionsanmeldungsfrist ausgestellte Vollmacht nach Ablauf dieser Frist dem Gerichte vorlegt?
Bedarf es zur Vernehmung der im §. 51 St.P.O. bezeichneten Personen eines ausdrücklichen Verzichtes derselben auf ihr Recht zur Verweigerung des Zeugnisses?
Ist zum Thatbestand der Bedrohung mit einem Verbrechen erforderlich, daß die Drohung geeignet ist, in dem Bedrohten die Furcht vor der Verwirklichung hervorzurufen?
Erfordert das Delikt des Spielens in auswärtigen Lotterien nach Art. IV Ziff. 1 der preuß. Verordnung vom 25. Juni 1867 betr. das Strafrecht und das Strafverfahren (G.S. S. 921) Dolus, und wird dieser durch Irrtum über die Zulassung der fremden Lotterie in Preußen ausgeschlossen?
Ist eine bei den Akten befindliche Urkunde schon deshalb für ein herbeigeschafftes Beweismittel im Sinne des §. 244 St.P.O. zu erachten, weil die Staatsanwaltschaft auf dieselbe in der Anklageschrift als Beweismittel Bezug genommen hat?
Führt die unterlassene Berufung eines Sachverständigen auf den von ihm im allgemeinen geleisteten Eid bei Abgabe seines Gutachtens zur Aufhebung des Urteiles?
Ist der Vorschrift des §. 385 Abs. 2 St.P.O. genügt, wenn die Begründung der Revisionsanträge zu Protokoll eines Gerichtsschreibers überhaupt geschieht, oder beschränkt sie den Angeklagten auf das Protokoll eines bestimmten Gerichtsschreibers?
Wird für den Thatbestand der Beleidigung im Sinne des §. 186 St.G.B.'s vom Gesetze das Bewußtsein des Thäters vorausgesetzt, daß die behaupteten beleidigenden Thatsachen unbewiesen seien?
Wird der Formvorschrift des §. 385 Abs. 2 St.P.O. dadurch genügt, daß die Unterschrift des Angeklagten unter der die Revisionsanträge und deren Begründung enthaltenden Schrift durch einen Rechtsanwalt beglaubigt wird?
Was ist unter den Worten des §. 125 Ziff. 2 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 (B.G.Bl. S. 317) "unmittelbar aus dem Auslande beziehen" zu verstehen?
Schließt die Strafnorm in §. 212 Nr. 1 u. 2 K.O. die Annahme einer Beihilfe zu einem durch §. 209 Ziff. 1 u. 2 a. a. O. begründeten betrüglichen Bankerotte aus?
Kann der Thatbestand der intellektuellen Urkundenfälschung darin gefunden werden, daß im Einwohnermelderegister auf Grund falscher Meldung über Namen und Familienstand eines Neuangezogenen unrichtige Eintragungen bewirkt werden?
Wird ein Verstoß gegen §. 217 St.P.O. dadurch geheilt, daß der Angeklagte, ohne Kenntnis von dem stattgehabten Verstoße, auf die Anwesenheit des Verteidigers in der Hauptverhandlung verzichtet?
Welche Folgen hat die unterbliebene Beeidigung eines Zeugen in der Hauptverhandlung, wenn die Unterlassung Folge der irrigen Annahme des Gerichtes ist, der Zeuge habe das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet?
Kann demjenigen, welcher bei einer Behörde eine falsche Strafanzeige im Glauben an deren Richtigkeit gemacht hat, der Strafschutz des §. 193 St.G.B.'s gegenüber einer Anklage aus §. 186 das. aus dem Grunde versagt werden, weil er aus Rachsucht gehandelt hat?
Inwieweit ist bei Entbindung der Angeklagten vom Erscheinen in der Hauptverhandlung deren Ladung zu letzterer und, im Falle in derselben neue Beweismittel bezüglich der Anklage vorgebracht werden, die Vernehmung der Angeklagten über diese Beweismittel erforderlich?
Führt es zur Aufhebung des Urteiles, wenn der nach §. 154 St.G.B.'s ausgesprochenen Verurteilung des Angeklagten eine Fragestellung zu Grunde lag, in welcher das Merkmal "vor einer zur Abnahme von Eiden zuständigen Behörde" nicht aufgenommen worden war?
Ist in dem Diebstahle mittels Abstreifens des Bindfadens, mit welchem ein in einem Postgebäude befindliches, der Post zur Beförderung übergebenes, Paket verschlossen war, ein Diebstahl im Sinne der §§. 242. 243 Ziff. 4 St.G.B.'s zu finden?
Gehört zum Thatbestande des §. 328 St.G.B.'s auch das Bewußtsein des Thäters, daß er eine Anordnung übertrat, welche den Zweck hatte, das Einführen oder Verbreiten einer Viehseuche zu verhüten?
Unter welchen Voraussetzungen kann durch die bei dem untergeordneten Organe einer Behörde angebrachte Anzeige der Thatbestand einer falschen Anschuldigung im Sinne des § 164 St.G.B.'s erfüllt werden?
Kann der Thäter, der einen Anderen durch Geschenke 2c zur Beihilfe bestimmt hat, wegen Verübung des Vergehens und außerdem als Anstifter seines Gehilfen bestraft werden?
Wie ist über die Kosten der Revisionsinstanz zu entscheiden, wenn das von der Staatsanwaltschaft lediglich zu Gunsten des Angeklagten eingelegte Rechtsmittel Erfolg hat?
Bedarf es eines Hinweises auf Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes im Sinne des § 264 Abs. 1 St.P.O., wenn die Strafkammer, abweichend vom Eröffnungsbeschlusse, nicht Veranstaltung einer Ausspielung (§ 286 Abs. 2 St.G.B.'s), sondern Veranstaltung einer Lotterie (§ 286 Abs. 1 St.G.B.'s) annimmt?
Welches von mehreren durch eine und dieselbe Handlung verletzten Strafgesetzen ist als das die schwerste Strafart androhende Gesetz anzusehen, wenn bei gleichen Hauptstrafen das eine als Nebenstrafe Geldstrafe androht, während nach dem anderen auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden kann?
Ist es zulässig, daß mit der Bildung der Geschworenenbank gemäß § 281 St.P.O. von neuem begonnen wird, wenn vor Beendigung der Auslosung ein bei dieser vorgekommener Fehler entdeckt wird?
Kann aus der Form eines unter Anklage gestellten Preßartikels die Absicht zu beleidigen entnommen werden, wenn der Artikel im Urteile zwar als eine "Wiederholung" eines in einer anderen Zeitung erschienenen beleidigenden Artikels bezeichnet wird, den Wortlaut der beleidigenden Äußerung dieses anderen Artikels aber nicht enthält?
Wem ist im Falle einer Verurteilung wegen öffentlicher oder durch Verbreitung von Schriften 2c begangener Beleidigung einer Behörde die Befugnis zur Bekanntmachung des Urteiles zuzusprechen, wenn der alleinige Repräsentant der Behörde, welcher den Strafantrag gestellt hat, inzwischen verstorben ist?
Erfordert der Thatbestand des Vergehens gegen § 321 St.G.B.'s das Bewußtsein des Thäters, daß durch die, von ihm vorgenommenen Handlungen Gefahr für Leben oder Gesundheit Anderer entstehen könne?
Findet die Strafermäßigung des § 157 St.G.B.'s auch Anwendung, wenn eine falsche Versicherung an Eidesstatt freiwillig behufs Einstellung einer Zwangsvollstreckung abgegeben ist?
Kann die Revision darauf gegründet werden, daß das Urteil von einer nach dem Geschäftsverteilungsplane nicht zur Aburteilung der Sache berufenen Strafkammer erlassen sei?
Kann die Erklärung über Annahme oder Ablehnung eines Geschworenen von der Staatsanwaltschaft noch, nachdem der Angeklagte seine Erklärung abgegeben hat, zurückgenommen werden?
Unter welchen Voraussetzungen können die Geldbeträge, welche der Kasse eines Arbeiterverbandes durch den Beitritt neuer Mitglieder zugeführt werden sollen, als Vermögensvorteil im Sinne des § 253 St.G.B.'s angesehen werden?
Setzt die Wirksamkeit eines schriftlichen Strafantrags wegen Ehebruchs voraus, daß zur Zeit seiner Absendung das Scheidungsurteil rechtskräftig und zur Zeit seines Eingangs bei der Behörde die Rechtskraft des Scheidungsurteils dem Angeklagten bekannt ist?
Hat der Urteilssatz neben der Verurteilung auch auf Freisprechung zu lauten, wenn Einzelhandlungen, welche der EröffnungsBeschluss als Teile einer fortgesetzten Handlung betrachtet hat, nicht bewiesen sind?
Kann der Hehler in der Untersuchung gegen einen zweiten Hehler, an den er weiterverkauft hat, als Zeuge beeidigt werden, wenn er bereits verurteilt ist und die Untersuchung gegen den zweiten Hehler erst später stattfindet?
Muß in einem Strafverfahren wegen Patentverletzung das Revisionsgericht auf sachliche Revisionsbeschwerde hin die Nichtigkeit des betreffenden Patents berücksichtigen, wenn sie erst nach Verkündung des erstrichterlichen Urteils erklärt worden ist?
1. Darf eine Gefängnisstrafe nach Bruchteilen eines Monats festgesetzt werden?
2. Wie ist zu verfahren, wenn sich bei der Umrechnung von Zuchthaus in Gefängnisstrafe für diese eine Dauer von vier und einem halben Monat ergibt?
Ist in der Hauptverhandlung, die nach Aufhebung des ersten Urteils und Zurückverweisung der Sache an das erste Gericht stattfindet, der Einwand der örtlichen Unzuständigkeit des Gerichts noch zulässig, wenn er in der ersten Hauptverhandlung nicht geltend gemacht war?
Ist die Einlegung der Revision durch einen Rechtsanwalt wirksam, der nicht Verteidiger war und eine erst nach Ablauf der Frist des § 381 StPO. ausgestellte Vollmacht vorlegt, aber innerhalb der Frist vom Angeklagten mit Einlegung der Revision beauftragt war?
Darf ein Richter, der über den Antrag auf Überweisung an das Schöffengericht Bericht erstattet hat, später, wenn das Schöffengericht die Sache gemäß § 270 StPO. an die Strafkammer verwiesen hat, an dem Hauptverfahren vor der Strafkammer teilnehmen?
Erfordert die Verurteilung aus § 222 StGB. die Feststellung, daß bei richtiger Behandlung die Rettung oder Verlängerung des Lebens unbedingt eingetreten wäre?