1. Ist die eigenmächtige Wegnahme und Zueignung einer fremden Sache rechtswidrig, wenn dem Täter ein Anspruch auf Übereignung dieser Sache zusteht?
2. Verhältnis des Diebstahls zur Übertretung nach § 34 des Pr. Feld- und Forstpolizeigesetzes i. d. F. vom 21. Januar 1926.
1. Kann wegen gewerbsmäßigen Glückspiels auch bestraft werden, wer -- ohne selbst am Spiel teilzunehmen -- eine der in § 284 StGB. unter Strafe gestellten Handlungen gewerbsmäßig begangen hat?
2. Ist es für die Frage, wer als Teilnehmer am Glückspiel zu gelten hat, von Bedeutung, ob zwischen mehreren, die gemeinschaftlich spielen, Sonderabmachungen getroffen sind, nach denen im Innenverhältnis zwischen ihnen die Gefahr des Spiels einen der gemeinsam Spielenden allein trifft?
Welche Wirkung hat die in Art. VII Nr. 10 des Ges. betr. Änderung des TabakStG. vom 22. Dezember 1929 vorgenommene Streichung des § 453 RAbgO. auf das Vereinszollgesetz?
1. Ist tateinheitliches Zusammentreffen zwischen einem Vergehen nach §§ 55 a Abs. 1, 146 a Abs. 1 GewO. mit einer Übertretung nach §§ 55 Abs. 1, 148 Abs. 1 Nr. 7 daselbst rechtlich möglich?
2. Unter welchen Voraussetzungen stellt sich eine Verteilung von Druckschriften als öffentlich bemerkbare Arbeit im Sinne des § 1 der PolizeiVO. des Oberpräsidenten in Hannover über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Festtage vom 22. August 1900 (Amtsblatt S. 237) dar?
1. Inwiefern hängt bei fahrlässig begangenen Straftaten die Anwendbarkeit des § 57 Nr. 3 StPO. davon ab, daß das Verhalten des Zeugen sich in derselben Richtung bewegt hat wie das Verhalten des oder der Angeklagten?
2. Ist es nach § 57 Nr. 3 StPO. von Belang, daß einer Strafverfolgung des Zeugen wegen des den Verdacht der Teilnahme begründenden Verhaltens ein Hindernis, insbesondere das Fehlen des erforderlichen Strafantrags, entgegenstehen würde?