Gehört zum Thatbestande des §. 328 St.G.B.'s auch das Bewußtsein des Thäters, daß er eine Anordnung übertrat, welche den Zweck hatte, das Einführen oder Verbreiten einer Viehseuche zu verhüten?
Unter welchen Voraussetzungen kann durch die bei dem untergeordneten Organe einer Behörde angebrachte Anzeige der Thatbestand einer falschen Anschuldigung im Sinne des § 164 St.G.B.'s erfüllt werden?
Kann der Thäter, der einen Anderen durch Geschenke 2c zur Beihilfe bestimmt hat, wegen Verübung des Vergehens und außerdem als Anstifter seines Gehilfen bestraft werden?
Genügt es zur Legitimation eines Rechtsanwaltes, wenn er in der rechtzeitigen Revisionsanmeldung behauptet, im Auftrage des Angeklagten zu handeln und eine innerhalb der Revisionsanmeldungsfrist ausgestellte Vollmacht nach Ablauf dieser Frist dem Gerichte vorlegt?
Hängt die Beeidigung eines Zeugen vom richterlichen Ermessen ab, wenn derselbe nur zu einem der mehreren Angeklagten in einem Verhältnisse steht, welches ihn zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt?