Kann der Thatbestand der intellektuellen Urkundenfälschung darin gefunden werden, daß im Einwohnermelderegister auf Grund falscher Meldung über Namen und Familienstand eines Neuangezogenen unrichtige Eintragungen bewirkt werden?
Wird ein Verstoß gegen §. 217 St.P.O. dadurch geheilt, daß der Angeklagte, ohne Kenntnis von dem stattgehabten Verstoße, auf die Anwesenheit des Verteidigers in der Hauptverhandlung verzichtet?
Welche Folgen hat die unterbliebene Beeidigung eines Zeugen in der Hauptverhandlung, wenn die Unterlassung Folge der irrigen Annahme des Gerichtes ist, der Zeuge habe das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet?
Kann demjenigen, welcher bei einer Behörde eine falsche Strafanzeige im Glauben an deren Richtigkeit gemacht hat, der Strafschutz des §. 193 St.G.B.'s gegenüber einer Anklage aus §. 186 das. aus dem Grunde versagt werden, weil er aus Rachsucht gehandelt hat?