1. Ist unter der Befugnis zur Aufnahme öffentlicher Urkunden in §. 348 St.G.B.'s auch die Befugnis zur Ausstellung öffentlicher Urkunden zu begreifen?
2. Setzt die falsche Eintragung in öffentliche Bücher und Register aus §. 348 St.G.B.'s voraus, daß sie durch einen Beamten erfolgt, welcher zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt ist?
3. Fallen unter Register und Bücher auch solche, welche nur zum inneren Dienste einer Behörde bestimmt sind?
Geht für denjenigen, welcher sich in Wahrung berechtigter Interessen befindet, der Schutz des §. 193 St.G.B.'s schon deshalb verloren, weil er dabei die Grenzen sachlicher Erörterung überschritten?
Ist die Zahlung einer Forderung von einem anderen als dem Schuldner oder die Verbürgung eines Dritten schon an und für sich als ein rechtswidriger Vermögensvorteil anzusehen?
1. Inwiefern liegt in der Weitergabe einer beleidigenden Druckschrift eine Majestätsbeleidigung, wenn durch die Weitergabe lediglich die Erfüllung einer Vertragspflicht bezweckt wird?
2. Was ist "Verbreitung" von Druckschriften im Sinne des §. 19 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie (R.G.Bl. S. 351)?
Ist im Falle der unbefugten Aufführung eines dramatischen Werkes die Zuerkennung einer Entschädigung oder einer Geldbuße von dem Nachweise eines Schadens für den Berechtigten abhängig?
Gehört zum Thatbestande der Untreue, daß der Thäter bei seinem Handeln, Verfügen, Geschäftsbesorgen zum Nachteile seines Mündels, Auftraggebers u. s. w. diesen Nachteil bezweckt habe?
1. Dürfen Polizeibeamte, welche den Auftrag erhalten haben, eine Person zwangsweise zu gestellen, in Preußen sich zu dem Zweck in die Wohnung eines Dritten begeben?
2. Welches ist der Unterschied zwischen Zwangsgestellung und vorläufiger Festnahme?
Besteht die preußische Verordnung vom 5. Juli 1847 (G.S. S. 261), soweit sie das Spielen in auswärtigen Lotterieen, welche in den preußischen Staaten nicht besonders zugelassen sind, und den Vertrieb der Lose solcher Lotterieen betrifft, noch in Geltung und ist dieselbe auch den Lotterieen in den deutschen Bundesstaaten gegenüber anzuwenden?
Treffen die Voraussetzungen des Hausfriedensbruches zu, wenn von seiten des Hauseigentümers an den Wohnungsberechtigten mit Grund die Kündigung der Wohnung und die Aufforderung zur Räumung ergeht, derselben aber nicht ohne weiteres Folge geleistet wird?
Ist es zulässig, einen geladenen und erschienenen Zeugen unvernommen zu entlassen, wenn der Gegenstand seiner Vernehmung sich als für die Sache unerheblich erweist?
Wird ein Betrug durch Tänschung des Prozeßrichters begangen, wenn der Kläger in einem Exekutionsantrage Kosten zur richterlichen Feststellung berechnet, welche ihm nicht erwachsen sind?
Falsche Anschuldigung bleibt auch dann aus §. 164 St.G.B.'s strafbar, wenn sich aus der Anzeige ergiebt, daß die Strafverfolgung wegen der angeschuldigten strafbaren Handlung verjährt sein würde.
Liegt ein Gebrauch der Urkunde zum Zwecke der Täuschung schon darin, daß die gefälschte Urkunde einem von dem Sachverhalte unterrichteten Boten zu dem Zwecke eingehändigt wird, daß sie dieser dem zu Täuschenden unter Verschweigung des Sachverhaltes übergiebt?
Wird die Verjährung der Strafverfolgung dadurch unterbrochen, daß eine Person in einer gegen einen anderen eingeleiteten Untersuchung als Zeuge vorgeladen wird, bei der Vernehmung aber sich der That schuldig bekennt und deshalb nicht beeidigt wird?
Reicht für den Thatbestand der Hehlerei aus §. 259 St.G.B.'s nach der objektiven Richtung die Feststellung aus, daß Angeklagter den Umständen nach habe annehmen müssen, daß die Sache mittels einer strafbaren Handlung erlangt sei?
Was ist unter den in §. 7 a des Reichsgesetzes betr. das Urheberrecht an Schriftwerken vom 11. Juni 1870 gedachten "eigentümlichen litterarischen Zwecken" zu verstehen und unter welchen Voraussetzungen ist die Kompilation älterer Sammelwerke durch neue Sammelwerke gestattet?
1. Erfordert der Thatbestand der Urkundenfälschung, daß der nach der falschen Urkunde verpflichteten Person gegenüber von derselben Gebrauch gemacht wird?
2. Gehört zur schweren Urkundenfälschung die Absicht der Verschaffung eines rechtswidrigen Vermögensvorteiles und worin muß der Vermögensvorteil bestehen?
Über den Einfluß der Veränderung eines Strafgesetzes auf die Beurteilung einer zur Zeit der Geltung des alten Gesetzes begangenen strafbaren Handlung, wenn das Urteil erst unter der Herrschaft des neuen Gesetzes erfolgt.
Fängt die Frist zur Anmeldung der Revision auch dann mit der Urteilsverkündung an zu laufen, wenn das Urteil ohne Bekanntmachung der Gründe verkündigt worden ist?
Wird der Thatbestand des Diebstahls dadurch beseitigt, daß dem Beschuldigten gegen den Eigentümer der weggenommenen Sache eine Geldforderung zusteht, welche er rechtswidrig durch die Zueignung der Sache zu decken beabsichtigte?
1. Ist bei Nichteintritt des Abganges oder der Tötung der Leibesfrucht die gegen Entgelt erfolgte Verschaffung von Abtreibungsmitteln als Versuch des in §. 219 St.G.B.'s bezeichneten Verbrechens, oder nach §. 218 St.G.B.'s zu bestrafen?
2. Kennt die Strafprozeßordnung ein Rechtsmittel des "Revisionsanschlusses"?
1. Unter welchen Voraussetzungen ist dem Verwalter eines Sägewerkes der infolge der Unterlassung von Schutzvorrichtungen bei dessen Betrieb eingetretene Tod eines Menschen zur Fahrlässigkeit zuzurechnen?
2. Wird die Zurechnung zur Fahrlässigkeit dann ausgeschlossen, wenn die Anbringung von Schutzvorrichtungen nicht ohne Störung des Betriebes möglich ist?
3. Wird der Verwalter von der strafrechtlichen Verantwortung durch ein Verbot des Eigentümers zur Herstellung der erforderlichen Schutzvorrichtungen befreit?
1. Giebt es nach dem Strafgesetzbuche eine Beihilfe zu einem Fahrlässigkeitsvergehen?
2. Können mehrere Personen neben einander bezüglich eines ohne ihren Willen eingetretenen Erfolges als fahrlässige Thäter bestraft werden?
1. Bezieht sich die Notwendigkeit eines Gerichtsbeschlusses im Sinne des §. 4 St.P.O. nur auf solche im Sinne des §. 3 St.P.O. zusammenhängende Strafsachen, "welche einzeln zur Zuständigkeit von Gerichten verschiedener Ordnung gehören würden"?
2. Können auch die in einem richterlichen Protokolle über eine Ortsbesichtigung enthaltenen Bekundungen über die Wahrnehmungen und Anschauungen von Personen verlesen werden?
Haben die Brauregister fixierter Brauer die Eigenschaft von Urkunden? Welches sind die notwendigen Voraussetzungen einer Verfälschung derselben? Insbesondere vollendete Verfälschung der Brauregister und Betrugsversuch mittels derselben, wenn die Malzsteuerverpflichtung noch nicht existent geworden ist.
1. Wird bei einer Mehrheit von Fällen der Kuppelei aus Eigennutz die Annahme einer Realkonkurrenz mehrerer Vergehen der Kuppelei aus Eigennutz durch die in ihnen sich bekundende Gewohnheitsmäßigkeit der Kuppelei ausgeschlossen, und ist es unstatthaft, in mehreren Handlungen des Vorschubleistens zur Unzucht mehrere real konkurrierende Vergehen der Kuppelei aus Eigennutz in idealer Konkurrenz mit einem Vergehen der gewohnheitsmäßigen Kuppelei zu erblicken?
2. Darf die Freiheitsstrafe nach Bruchteilen eines Monates bemessen werden?
Kann auch derjenige, welcher einen nachher zur Begebung an Dritte gelangten Wechsel zur Zeit, als er ein Blankett bildete, als Aussteller und Indossant unterschrieben hat, wegen Nichtentrichtung der Wechselstempelsteuer strafrechtlich haftbar werden? Welchen Einfluß hat in dieser Hinsicht die Fälschung der Annahmeerklärung des Bezogenen oder eines Giro's?
Ist nach §. 250 Abs. 1 St.P.O. auch die Verlesung eines Protokolles, welches in einer Civilprozeßsache über eine in derselben erfolgte richterliche Vernehmung eines inzwischen gestorbenen Zeugen erwachsen ist, zulässig?
Hat das Gericht, wenn es von der Ermächtigung des §. 499 Abs. 2 St.P.O. Gebrauch macht, in dem Urteile auf den Ausspruch, "daß die erwachsenen notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen seien", sich zu beschränken, oder ist es statthaft, daß bereits im Urteile aus den erwachsenen Auslagen einzelne Kategorien derselben ausgeschieden und auf diese die Erstattungspflicht der Staatskasse begrenzt werde?
Verhältnis der §§. 499 Abs. 2 und 496 Abs. 2 St.P.O. zu einander.
Kosten durch die Wahl mehrerer Verteidiger vonseiten der mehreren Angeklagten.
1. Bildet ein auf Grund des §. 133 der mit Verordnung des Großh. bad. Ministeriums des Innern vom 10. Juni 1874 erlassenen "Anleitung zur Verwaltungs- und Rechnungsführung bezüglich der weltlichen Ortsstiftungen" (Ges.- u. Verordnungsbl. für das Großherzogtum Baden von 1874 S. 209 flg.) von dem Bürgermeister aufgenommenes Kassensturzprotokoll eine öffentliche Urkunde im Sinne des §. 348 Abs. 1 St.G.B.'s?
2. Wird die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde dann ausgeschlossen, wenn das Kassensturzprotokoll nicht durch den Rechner der Ortsstiftung unterzeichnet ist?
3. Was ist zur Erfüllung des Thatbestandes des §. 348 Abs. 1 St.G.B.'s in subjektiver Hinsicht festzustellen?
Ist es für den Thatbestand der Störung des Gottesdienstes (§. 167 St.G.B.'s) erforderlich, daß im Augenblicke der Erregung von Lärm oder Unordnung gerade ein Akt des Geistlichen selbst stattfindet, oder daß der Akt des Geistlichen sich in dem regelmäßigen Rahmen der von ihm vorzunehmenden Funktion hält?
1. Hat die Stempelsteuerkontravention nach dem preußischen Gesetze vom 7. März 1822 Dolus oder Fahrlässigkeit zur Voraussetzung?
2. Kann, wenn der Preis für die Überlassung von Mobilien und für andere Leistungen in dem schriftlichen Vertrage nur in ungeteilter Summe ausgedrückt ist und der Wert der anderen Leistungen von den Beteiligten weder nachträglich angegeben wird, noch sonst zu ermitteln ist, der von dem ganzen Betrage des Preises berechnete Mobilien-Kaufstempel als umgangen angenommen und der Bestimmung der Strafe zu Grunde gelegt werden?
Ist der Strafrichter verbunden, über die notwendigen Auslagen des Nebenklägers stets eine besondere Entscheidung zu treffen, wenn der Angeklagte verurteilt wird?
Sind unter Verlobten im Sinne von §. 52 St.G.B.'s (sowie im Sinne von §. 51 Nr. 1 St.P.O.) nur diejenigen Personen zu verstehen, welche ein civilrechtlich gültiges Verlöbnis mit einander abgeschlossen haben?
Kann das Vergehen der Sachbeschädigung (§. 303 St.G.B.'s) an einer Sache begangen werden, welche nicht nur keinen Vermögenswert hat, sondern für den Eigentümer absolut wert- und interesselos ist?
Einfluß der Wertlosigkeit der Sache insbesoudere für den subjektiven Thatbestand der Sachbeschädigung.
1. Beziehen sich die §§. 350. 351 St.G.B.'s nur auf Kassenbeamte oder auf alle Beamten?
2. Setzt §. 351 St.G.B.'s voraus, daß der ungetreue Beamte die "Verwaltung" von Geldern oder Sachen habe, zu deren Kontrolle er Rechnungen, Register oder Bücher aufzustellen, bezw. zu führen verpflichtet ist?
3. Fallen Unterschlagungen eines Landbriefträgers, zu deren Verdeckung er das zur Eintragung seiner Einnahmen bestimmte Annahmebuch unrichtig geführt hat, unter die Strafbestimmung des §. 351 St.G.B.'s?
1. Ist ein Beweisantrag, welchen der Angeklagte bei seiner auf Grund des §. 232 Abs. 2. 3 St.P.O. erfolgten Vernehmung gestellt hat, als an das erkennende Gericht gebracht anzusehen, und muß daher von diesem darüber beschlossen werden?
2. Ist dieses auch dann erforderlich, wenn der in der Hauptverhandlung anwesende Vertreter des Angeklagten diesen Antrag nicht wiederholt?
Ist der in §. 295 St.G.B.'s festgesetzte Ausspruch der Einziehung durch vorgängige Beschlagnahme des betreffenden Gegenstandes oder durch die Zweifellosigkeit der späteren Vollstreckbarkeit oder durch einen Antrag der Staatsanwaltschaft oder dadurch bedingt, daß in dem Eröffnungsbeschlusse neben §§. 292 u. 293 St.G.B.'s auch §. 295 St.G.B.'s angeführt worden?
1. Was ist unter dem nach §. 22 des preuß. Stempelgesetzes vom 7. März 1822 (G.S. S. 57) wegen einer verwirkten Stempelstrafe verfolgbaren Inhaber einer stempelpflichtigen Vertragsurkunde zu verstehen?
2. Ist die Verfolgung des Inhabers der Urkunde auch neben der des oder der "eigentlichen Kontravenienten" statthaft?