Was ist unter Abschluß der Vernehmung zu verstehen, bis zu welcher die Beeidigung eines Zeugen nach §. 60 St.P.O. aus besonderen Gründen ausgesetzt werden kann?
1. Gehört die Frage, ob ein Strafantrag rechtzeitig eingebracht worden sei, zur Schuldfrage?
2. Kann diese Frage von dem Gerichtshof erledigt werden, ohne in die Verhandlung der Sache eintreten zu müssen?
1. Muß das polizeiliche Verbot des Einsammelns von Beiträgen zur Förderung socialistischer Bestrebungen sich auf bestimmte Sammlungen beziehen?
2. Haben die Gerichte den socialistischen Zweck einer Sammlung festzustellen?
Ist der Thatbestand des Diebstahles zur Nachtzeit in einem bewohnten Gebäude, in welches sich der Thäter in diebischer Absicht eingeschlichen hatte (St.G.B. §. 243 Ziff. 7), ausgeschlossen, wenn sich der Dieb zur Nachtzeit eingeschlichen und sofort nach dem Einschleichen gestohlen hat?
Ist es bei dem Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen zulässig, an die Geschworenen eine einzige Frage dahin zu stellen, ob je mildernde Umstände vorhanden seien?
1. Ist die im §. 51 Abs. 2 St.P.O. angeordnete Belehrung über das Recht zur Verweigerung des Zeugnisses auch bei der Vernehmung von Personen nötig, welche nach §. 56 Ziff. 1 das. wegen Eidesunmündigkeit uneidlich zu vernehmen sind?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann die Revision auf Unterlassung der fraglichen Belehrung gestützt worden?
Verliert eine Pfändung, welche durch den zuständigen Beamten, mittels Besitzergreifung des beweglichen Gegenstandes der Zwangsvollstreckung bewirkt ist, an sich den Charakter der Pfändung, so daß die Beseitigung des Pfandes straflos wird, wenn der Beamte die Sache im Gewahrsam des Schuldners belassen hat, ohne die Pfändung durch Anlegung von Siegeln oder auf sonstige Weise ersichtlich zu machen?
Kann das Gericht einen Zeugen, der in einer früheren Hauptverhandlung ordnungsmäßig beeidigt worden, in einer neuen Hauptverhandlung die Richtigkeit seiner Aussage unter Berufung auf den früher geleisteten Eid versichern lassen, wenn die neue Hauptverhandlung infolge der Aufhebung des ersten Urteiles durch ein höheres Gericht notwendig geworden ist?
Ist es eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Wahrspruches, daß der Obmann der Geschworenen nach der Vorschrift des §. 304 St.P.O. gewählt worden sei?
Muß aus den Entscheidungsgründen entnommen werden können, welche Einzelstrafen für die mit einer Gesamtstrafe belegten strafbaren Handlungen angenommen wurden?
Bildet die in der Hauptverhandlung erfolgte Verlesung des Protokolles über eine polizeiliche Vernehmung einer verstorbenen Person einen Revisionsgrund?
Bildet es einen Revisionsgrund, wenn bei Verkündung des Gerichtsbeschlusses über die Verlesung der Aussage einer verstorbenen Person bemerkt wurde, die Aussage sei eidlich gemacht worden, während sie unbeeidigt geschah?
Welcher Zeitpunkt ist maßgebend für die Beurteilung der absoluten Fähigkeit eines Geschworenen zur Mitwirkung beim Schwurgericht: die Zeit der Aufstellung der verschiedenen Listen, insbesondere der Bildung der Spruchliste, oder der Moment seiner Berufung auf die Geschworenenbank, behufs thatsächlicher Ausübung seines richterlichen Amtes?
Enthält die Anfertigung eines zweiten Exemplares des bei einem Photographen bestellten Bildnisses zum Zwecke des Aushängens in dem Schaukasten, sofern der Besteller dazu nicht eingewilligt hat, eine Verletzung des Urheberrechtes?
1. Befindet sich derjenige in Wahrnehmung berechtigter Interessen, welcher im Auftrage eines anderen zur Begründung eines von demselben eingelegten Rechtsmittels einen Schriftsatz, worin objektiv beleidigende Äußerungen gegen das Gericht enthalten sind, mit dem Bewußtsein dieses beleidigenden Charakters abfaßt und dem Gerichte einreicht?
2. Ist, wenn im obgedachten Falle Angeklagter behauptet hat, daß er die Absicht zu beleidigen nicht gehabt habe, schon hierin eine Berufung auf den §. 193 St.G.B.'s zu erkennen?
Ist der Thatbestand der Blutschande zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie auch dann begründet, wenn das Verwandtschaftsverhältnis auf außerehelicher Geburt beruht?
Was gehört zum Thatbestand der verbotswidrigen Einführung von Vieh über die Zollgrenze, kann insbesondere solche auch bei Personen angenommen werden, welche bei der unmittelbaren "Herüberschaffung" über die Grenze nicht mitgewirkt haben?
Welcher Strafrahmen besteht gegen den Teilnehmer (Gehilfen) an einem einfachen Diebstahle, welcher bereits früher im Sinne des §. 244 St.G.B.'s wegen Diebstahls bestraft ist?
1. Besteht ein Unterschied zwischen dem Eindringen in eine Wohnung bezw. der Haussuchung behufs zwangsweiser Gestellung einer Person kraft behördlicher Exekutivgewalt und einer Durchsuchung als Mittel zur Ergreifung des einer Strafthat Beschuldigten?
2. Welches sind die gesetzlichen Erfordernisse einer Durchsuchung im Sinne der §§. 103--106 St.P.O.?
Fallen alle Erklärungen, welche ein vorgeladener und zur Vernehmung vorgeforderter Zeuge vor dem Gericht abgiebt unter den Gesichtspunkt der Vernehmung des Zeugen im Sinne des §. 60 St.P.O. und unterliegen sie als solche dem Beeidigungszwange?
Ist es Hehlerei, wenn die Ehefrau von ihrem Ehemanne gestohlene und in die gemeinschaftliche Wohnung gebrachte Nahrungsmittel zur Deckung des häuslichen Bedürfnisses ihrer Familie verwendet und an dem Genusse derselben teilgenommen hat?
1. Gehört zum Begriff des Zusammenrottens ein räumliches Zusammensein?
2. Trifft die Vorschrift des §. 139 St.G.B.'s auch denjenigen, welcher eine Strafthat mit einem anderen verabredet hat, ohne an der Ausführung sich zu beteiligen?
3. Welche thatsächliche Voraussetzungen müssen nach §. 270 Abs. 1 St.P.O. vorliegen, wenn eine Verweisung ausgesprochen werden soll?
Ist der Thatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung nach §. 223 St.G.B.'s als vorliegend anzunehmen, wenn in Ansehung eines von dem Angeklagten in der Richtung gegen zwei Personen geführten Schlages, von welchen eine derselben getroffen und körperlich beschädigt worden, feststeht, daß die Absicht bei dem Schlage darauf gerichtet war, nicht die beschädigte, sondern ausschließlich die andere Person zu treffen?
Liegt in der Abgabe des sog. Pflichtexemplars an die Polizeibehörde oder der Aushändigung von Exemplaren von seiten des Druckers an den Verfasser eine Verbreitung der Druckschrift in dem Sinne, daß dadurch eine darin enthaltene Beschimpfung einer christlichen Kirche als öffentlich begangen angesehen werden kann?
Bildet die Einrichtung eines Gerichts betreffs Abholung der Postsachen einen Grund zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist?
Wird eine Postkontravention dadurch begangen, daß ein Zeitungsspediteur, welcher an einem mit einer Postanstalt versehenen Orte wohnt, sich die Zeitungen aus einem anderen Orte mit einer Postanstalt durch einen expressen Boten kommen läßt und dieselben an seine teils am Wohnorte des Spediteurs, teils auswärts wohnenden Abonnenten verteilen läßt?
1. Welches Strafgesetz ist anzuwenden, wenn der Thatbestand des Deliktes aus einer Mehrheit von einzelnen Thätigkeitsakten besteht, und während der Vornahme dieser einzelnen Akte die Gesetzgebung gewechselt hat?
2. Was gehört zur Vollendung des Beiseiteschaffens und der Aufstellung erdichteter Rechtsgeschäfte im Sinne von §. 209 Nr. 1 u. 2 der Konkursordnung?
3. Kann aus dem Umstande, daß im Vorbereitungsverfahren ein nicht verfassungsmäßig berufener Vorsitzender der Strafkammer thätig gewesen, ein Revisionsgrund abgeleitet werden?
Ist bei einer Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeuges und mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung das Bewußtsein des Thäters von der Gefährlichkeit des Werkzeuges und von der Behandlung als einer das Leben gefährdenden Voraussetzung für Anwendung des §. 223 a St.G.B.'s?
1. Können die §§. 350 und 351 St.G.B.'s in idealer Konkurrenz verletzt werden?
2. Reicht die Bezeichnung der That in der schwurgerichtlichen Fragestellung über die Schuld aus St.G.B. §§. 350 u. 351 dahin, ob der Beamte Gelder u. s. w. "unterschlagen" habe, aus?
Fällt die Aufforderung an das Publikum durch die Presse, den Vorladungen der Polizeibehörden in Untersuchungssachen keine Folge zu leisten, unter §. 110 St.G.B.'s?
1. Gehören Berichte, welche ein Beamter der Staatsanwaltschaft über die Ergebnisse seiner Ermittelungen im Vorverfahren an den Staatsanwalt erstattet hat, zu den ein Zeugnis oder ein Gutachten enthaltenden Erklärungen öffentlicher Behörden, welche nach §. 255 St.P.O. in der Hauptverhandlung verlesen werden können?
2. Inwieweit wird das Princip der Öffentlichkeit begrenzt durch Hindernisse für das Publikum der Hauptverhandlung beizuwohnen, welche dem Gericht unbekannt geblieben und von demselben nicht verschuldet sind?
Enthält es eine Veränderung des Personenstandes eines unehelichen Kindes, wenn dasselbe als eheliches bei dem Standesregister angemeldet und daraufhin als solches eingetragen wird?
1. Genießen in Preußen die von den Privatwaldeigentümern angestellten Forstschutzbeamten die Rechte der Beamten im Sinne der §§. 113. 117 St.G.B.'s?
2. Befindet sich ein Forstschutzbeamter in rechtmäßiger Ausübung seines Amtes, wenn er innerhalb des Geltungsgebietes des preuß. Jagdpolizeigesetzes vom 7. März 1850 (Pr. G.S. S. 165), jedoch außerhalb seines Schutzbezirkes Handlungen vornimmt, welche die Feststellung einer Jagdkontravention (Aufforderung zum Vorzeigen des Jagdscheines) bezwecken?
Enthält die in Beziehung auf einen Kaufmann gemachte unwahre Behauptung, derselbe sei zahlungsunfähig geworden, eine aus §. 186 St.G.B.'s strafbare Beleidigung?
Kann die Strafkammer des Landgerichts hinsichtlich einer Strafthat von dem der Anklage zu Grunde liegenden rechtlichen Gesichtspunkte aus ein freisprechendes Urteil fällen und gleichzeitig durch Beschluß dieselbe Strafthat unter dem Gesichtspunkte eines höheren, die Zuständigkeit des Schwurgerichtes begründenden Reats an dieses letztere Gericht zur Aburteilung verweisen?
1. Darf ein Untersuchungsrichter an der Urteilsfällung teilnehmen, wenn er in einer ursprünglich gegen zwei Angeschuldigte geführten Untersuchung nur einen Teil der Voruntersuchung gegen einen Angeschuldigten geführt und dieser nach geschlossener Untersuchung außer Verfolgung gesetzt ist?
2. Wird durch den Beschluß des Gerichts, vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch einzelne Beweiserhebungen eintreten zu lassen, die Voruntersuchung wieder eröffnet?
Kann der Schutz des §. 193 St.G.B.'s für eine Berichtigung im Sinne des §. 11 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (R.G.Bl. S. 65) der beteiligten Person und dem Redakteur gewährt werden?
Liegt ein von mehreren gemeinschaftlich begangener Hausfriedensbruch nur dann vor, wenn er von mehreren Personen als Miturhebern oder Mitthätern begangen war?
Erscheint der in Bayern angestellte protestantische Pfarrer, welcher zum Pfarrkirchenstiftungsvermögen gehörige Wertpapiere, die er aus Veranlassung ihrer Konvertierung in Gewahrsam hat und für sich rechtswidrig verwendet, als Beamter, welcher Sachen, die er in amtlicher Eigenschaft empfangen hat, unterschlägt?
Liegt in dem Vorlegen einer gefälschten Privaturkunde an den Enregistrementsbeamten zum Zweck des Enregistrements ein Gebrauch im Sinne des §. 267 St.G.B.'s?
1. Findet §. 59 St.G.B.'s Anwendung bei Vergehen und Übertretungen?
2. Kann der Fabrikherr, welcher entgegen den Vorschriften des §. 135 der Reichsgewerbeordnung (Novelle v. 17. Juli 1878 R.G.Bl. S. 199) jugendliche Arbeiter länger als 10 Stunden täglich beschäftigt hat, sich mit Erfolg darauf berufen, daß er seinem mit der Annahme der Arbeiter beauftragten Werkmeister die Annahme jugendlicher Arbeiter untersagt habe?
3. Ist ein Werkmeister als ein Stellvertreter des Fabrikherrn im Sinne des §. 151 der Reichsgewerbeordnung v. 21. Juni 1869 (N.B.G.Bl. S. 245) anzusehen?
1. Ist zur Feststellung der Hehlerei wesentlich, daß die Person des Eigentümers der unterschlagenen und vom Hehler an sich gebrachten Sache ermittelt sei?
2. Beschränkt sich nach beschlossener Wiederaufnahme des Verfahrens die Thätigkeit des Gerichts in der Hauptverhandlung auf Erörterung der Frage, ob die der früheren Entscheidung als erwiesen zu Grunde gelegten Thatsachen richtig sind, oder ist die ganze That von neuem vollständig zu untersuchen und auf Grund der zu treffenden wiederholten Feststellung ihrer wesentlichen Merkmale über die Aufrechthaltung oder Änderung des früheren Urteiles zu befinden?
Fällt unter das Verbot in §. 19 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (R.G.Bl. S. 351) auch der nur teilweise Wiederabdruck oder die nur teilweise Verbreitung einer auf Grund der §§. 11. 12 das. verbotenen Druckschrift?
1. Ist es zulässig, neue Fragen wegen fahrlässigen Falscheides zu stellen, wenn der Spruch der Geschworenen wegen wissentlichen Meineides dem Angeklagten eröffnet ist, die erteilte Antwort aber von dem Gericht für undeutlich und widersprechend erachtet wird?
2. Steht dem Revisionsgericht die Nachprüfung darüber zu, ob die angenommene Undeutlichkeit des Spruches vorliegt?
1. Hat der Richter, wenn er von der Beleidigung aus §. 186 St.G.B.'s, welche den Gegenstand der Anklage bildet, freispricht, noch in eine Erörterung darüber einzutreten, ob nicht eine aus §. 185 St.G.B.'s strafbare Beleidigung übrig bleibt?
2. Läßt sich bei der Abstimmung die Frage nach der Beweislichkeit der behaupteten Thatsache dergestalt von der Frage nach dem Vorhandensein der übrigen Momente des Thatbestandes einer aus §. 186 strafbaren Beleidigung abtrennen, daß die für die Schuldfrage gesetzlich erforderliche Majorität für jede der beiden Fragen besonders berechnet wird?
Auslegung und Anwendung des Gesetzes vom 30. November 1874 über den Markenschutz, §§. 13. 14. 18. 20 (R.G.Bl. S. 143). Auslegung des Art. 17 der Konvention vom 17. Dezember 1871 zwischen Deutschland und den vereinigten Staaten von Amerika (R.G.Bl. 1872 S. 106).
Macht sich der nach preuß. Vormundschaftsordnung ernannte Gegenvormund der Untreue schuldig, wenn er das ihm vom Vormund zur Verwaltung übergebene Sparkassenbuch des Mündels in seinem, des Gegenvormundes, Interesse verpfändet und auf Rückkauf verkauft?
Setzt das Vergehen der falschen Anschuldigung aus §. 164 St.G.B.'s eine genaue Bezeichnung der angeschuldigten strafbaren Handlung oder Verletzung einer Amtspflicht voraus, und kann sich der Angeklagte darauf berufen, daß seine Denunziation nicht notwendig dem Denunziaten eine strafbare Handlung zur Last gelegt habe, da die zur Last gelegte Handlung vermöge eines Strafausschließungsgrundes straflos gewesen sein könne?
Was ist unter "Vermögensvorteil" in §. 2 des Gesetzes vom 21. Mai 1878 betr. Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote (R.G.Bl. S. 95) zu verstehen?
Unter welchen Voraussetzungen erscheint es gesetzlich zulässig, daß eine bei einem Landgerichte bestehende Strafkammer in verschiedene Abteilungen geteilt wird?
1. Hat die Wegnahme von Feldfrüchten in gewinnsüchtiger Absicht im Sinne des §. 45 der preuß. Feldpolizeiordnung vom 1. November 1847/13. April 1856 den rechtlichen Charakter des Diebstahlsvergehens im Sinne des St.G.B.'s, sodaß darauf alle Vorschriften des St.G.B.'s über Diebstahl, also auch die Bestimmungen des §. 244 St.G.B.'s über Rückfall Anwendung finden?
2. Greift die durch §. 394 St.P.O. dem Revisionsgericht erteilte Befugnis, auf das niedrigste Maß einer nicht absolut bestimmten Strafe zu erkennen, auch da Platz, wo das Strafgesetz die Verhängung einer geringeren Strafe von dem Vorhandensein mildernder Umstände abhängig macht?
Wird der Vorschrift des §. 385 Abs. 2 St.P.O. dadurch genügt, daß der Angeklagte, behufs Anbringung seiner Revisionsanträge und deren Begründung, zu Protokoll des Gerichtsschreibers auf den Inhalt einer von ihm überreichten, der Unterzeichnung des Verteidigers oder eines Rechtsanwaltes entbehrenden, Rechtfertigungsschrift verweist?
Ist die Bestimmung in §. 307 der preußischen Konkursordnung v. 8. Mai 1855 (preuß. G.S. S. 321), durch welche die unterlassene Anzeige einer Zahlungseinstellung unter Strafe gestellt ist, auch jetzt noch auf einen früheren Straffall anzuwenden oder wird diese Anwendung durch §. 2 St.G.B.'s ausgeschlossen?
1. Kann die Rede eines Abgeordneten im Reichstage ohne Verletzung des Art. 30 der Reichsverfassung zur Überführung des Abgeordneten bezüglich einer später vorgenommenen strafbaren Handlung benutzt werden? 2. Kann durch Wiederholung des Inhaltes einer im Reichstage gehaltenen Rede außerhalb des letzteren von seiten eines Reichstagsabgeordneten eine strafbare Handlung begangen werden?
Wird der Thatbestand der Amtsunterschlagung, namentlich das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit durch den Nachweis ausgeschlossen, daß der Thäter zum sofortigen und jederzeitigen Ersatze der ihm in amtlicher Eigenschaft anvertrauten Gelder, welche er sich zugeeignet hat, im stande gewesen ist?
Macht sich derjenige, welcher entgegen dem zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote Viehstücke, unter Umgehung der Zollstätte, einführt, einer mit dieser Zuwiderhandlung (Kontrebande) zusammentreffenden Defraudation der sonst tarifmäßigen Zollabgabe schuldig?
Ist der Begriff des Einbruches auch da gegeben, wo der aufgehobene Zusammenhang der Umschließung des Raumes, aus welchem gestohlen worden, lediglich durch das Gesetz der Schwere und nicht durch irgend welche zerstörte oder beschädigte Bindemittel hergestellt wird?
Ist es, wenn neben dem in der Hauptverhandlung das Protokoll führenden Gerichtsschreiber ein anderer Gerichtsschreiber als Dolmetscher fungiert, erforderlich, daß der letztere entweder den Dolmetscher-Eid leistet oder die Richtigkeit der Übertragung auf den im allgemeinen geleisteten Dolmetscher-Eid bestätigt?
Ist das Gericht verpflichtet, einen Rechtsanwalt zur Hauptverhandlung zu laden, welcher sich, ohne eine Vollmacht des Angeklagten vorzulegen, bei dem Gericht als erwählter Verteidiger gemeldet hat?
1. Liegt ein Revisionsgrund darin, daß die Urteilsformel das Vergehen nur als vorsätzliche Körperverletzung bezeichnet, während es sich um das Vergehen des §. 340 St.G.B.'s handelt?
2. Erscheint die verspätete Absetzung des Urteiles als Verletzung einer Rechtsnorm?
Hängt die Beeidigung eines Zeugen vom richterlichen Ermessen ab, wenn derselbe nur zu einem der mehreren Angeklagten in einem Verhältnisse steht, welches ihn zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt?
Maß der Strafe des Gehilfen im Verhältnis zu berjenigen des Thäters und Ausmessung der Strafe des Gehilfen zu einem vom Thäter nur versuchten Vergehen.
Steht im Falle einer beleidigenden Kundgebung gegenüber einer kollektiven Mehrheit von Personen einem einzelnen mitbeleidigten Mitgliede dieser Mehrheit ein Strafverfolgungsantrag zu?
Genügt es, wenn die ärztlichen Sachverständigen, welche sich bei Abgabe ihres Gutachtens zugleich über ihre Wahrnehmungen betreffs des thatsächlichen Leichenbefundes, der vorgefundenen Verletzungen u. s. w. ausgelassen haben, nur als Sachverständige, nicht auch als Zeugen beeidigt werden?
Kann der Abonnementspreis für ein litterarisches Werk, sowie die Zusage von seiten des Verlegers, daß die Abonnenten am Gewinne von Losen einer bestehenden Staatslotterie teilnehmen, als Thatbestandsmerkmal unbefugt veranstalteter öffentlicher Lotterie in Betracht kommen?
Giebt die bloße Anwesenheit eines bei der Sache nicht beteiligten Gerichtsvorstandes im Beratungszimmer bei der Beratung und Abstimmung des Gerichtes über Entscheidungen einen Revisionsgrund aus §. 195 G.V.G.'s?
1. Hat der Vorsitzende die Befugnis, in der Hauptverhandlung aus nicht verlesenen Schriftstücken eine Thatsache oder einen Umstand zu konstatieren?
2. Wie ist die den Geschworenen vorgelegte Hilfsfrage wegen fahrlässigen Falscheides zu fassen, und ist es zulässig, letztere aus der Hauptfrage zu ergänzen?
1. Darf der Jagdpächter im Königreich Sachsen den Forstschutzbeamten hindern, das zum Forst gehörige Jagdrevier mit geladenem Gewehr zu betreten?
2. Fällt der bei solcher Gelegenheit dem Forstschutzbeamten von dem Jagdpächter geleistete Widerstand unter §. 117 St.G.B.'s?
3. Schließt ein Irrtum des Widerstand Leistenden über die Rechtmäßigkeit der Ausübung des Amtes oder Rechtes die Strafbarkeit nach §§. 113 und 117 St.G.B.'s aus?
1. Enthält der Widerstand gegen die Wegführung durch einen Vollstreckungsbeamten, bezw. unter welchen Voraussetzungen das Begriffsmerkmal des Widerstandes durch Gewalt?
2. Verlangt der Begriff der rechtmäßigen Ausübung des Amtes bei dem Thatbestand des Widerstandes gegen einen Vollstreckungsbeamten mehr, als daß der letztere den Befehl einer im allgemeinen zu solchem Befehle zuständigen Behörde in gesetzlich ihm obliegender Weise zur Ausführung bringt?
Ist in den altpreußischen Provinzen der Epiphaniastag (6. Januar) ein allgemeiner Feiertag im Sinne des §. 681 C.P.O., und befindet sich der Gerichtsvollzieher in berechtigter Amtsausübung, welcher an demselben eine Vollstreckungshandlung vornimmt?
Ist die Vorschrift des §. 17 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (R.G.Bl. S. 65) auch auf das ehrengerichtliche Verfahren gegen Rechtsanwälte zu beziehen?
Müssen im Falle einer Verurteilung die Urteilsgründe die konkreten Thatsachen bezeichnen, in welchen die gesetzlichen Merkmale der strafbaren Handlung gefunden werden?
Was versteht der §. 10 des Reichsgesetzes vom 3. Juli 1878, betreffend den Spielkartenstempel (R.G.Bl. S. 133), unter dem mit Strafe bedrohten "wissentlichen Gewahrsam" ungestempelter Spielkarten?
1. Wird die nach §. 1 des Bundesgesetzes vom 8. Juli 1868 eintretende subsidiarische Haftung des Brennereiunternehmers für die gegen seine Gewerbsgehilfen verhängten Geldstrafen dadurch ausgeschlossen, daß der Brennereiunternehmer wegen Beteiligung an dem Steuervergehen mit Strafe belegt ist?
2. Steht die durch einen Strafbescheid der Steuerbehörde erfolgte rechtskräftige Verurteilung eines Brennereiunternehmers wegen Anstiftung seines Gewerbsgehilfen zur Verübung eines Steuervergehens der Verurteilung des ersteren, als in subsidium für die von letzterem verwirkte Geldstrafe haftbar, nach dem Grundsatze des ne bis in idem entgegen?
1. Macht sich der Mieter insbesondere auch nach Hamburger Recht eines aus §. 289 St.G.B.'s strafbaren Vergehens schuldig, wenn er bei noch nicht verfallenem Mietzinse trotz des Widerspruches des Vermieters die eingebrachten Mobilien räumt?
2. Welche Bedeutung hat gegenüber der Anklage aus §. 289 der Umstand, daß dem Vermieter wegen des verfallenen Mietzinses Deckung gegeben war?
1. Sind die für die Urkunde in §. 267 St.G.B.'s vorgeschriebenen Erfordernisse auch maßgebend für die in §. 348 Abs. 2 das. erwähnten Urkunden?
2. Was ist unter Beiseiteschaffung in §. 348 Abs. 2 das. zu verstehen?
3. Kann eine ideelle Konkurrenz zwischen den §§. 133 u. 348 Abs. 2 St.G.B.'s angenommen werden, wenn der aufbewahrende Beamte Urkunden beiseitegeschafft hat?
Was versteht der §. 166 St.G.B.'s unter "Einrichtungen" einer der christlichen Kirchen oder anderer mit Korporationsrechten innerhalb des Bundesgebietes bestehender Religionsgesellschaften?
Stellt das vorsätzliche Verschweigen von Fehlern der verkauften Sache seitens des Verkäufers unter allen Umständen ein Unterdrücken einer wahren Thatsache im Sinne des §. 263 St.G.B.'s dar?
Liegt Unternehmen der Verleitung eines anderen zur Begehung eines Meineides vor, wenn der Thäter ohne Erfolg einen anderen zu bestimmen sucht, daß dieser einen Dritten zur Begehung eines Meineides verleite?