1. Kann ein "Stadt-" oder "Gerichtschemiker" auf Grund des § 24 St.P.O. abgelehnt werden, weil er im Auftrage der Polizeibehörde eine Untersuchung von Wein vorgenommen hat, die den Anlaß zur Einleitung des Strafverfahrens gab?
2. Darf mit Zucker versetzter Wein als reiner Wein verkauft werden, wenn der Zuckerzusatz im Ursprungslande des Weines erlaubt ist und solcher Wein dort als reiner gilt?
Fällt eine zwecks Erwirkung der Einstellung einer Zwangsvollstreckung vom Antragsteller selbst dem Vollstreckungsgerichte entgegengebrachte wissentlich falsche Versicherung an Eidesstatt unter die Strafbestimmung des § 156 St.G.B.'s?
Kann in der Übergabe der beglaubigten Abschrift zum Zwecke der Zustellung eines Schriftstückes ein Gebrauchmachen nicht bloß von der Abschrift, sondern zugleich von der Urschrift gefunden werden?