Ist die Staatsanwaltschaft befugt, zu Gunsten des Angeklagten die Wiedereinsetzung desselben in den vorigen Stand gegen die von diesem versänmte Frist zur Einlegung des Rechtsmittels der Revision zu beantragen?
Erfordert im Falle des §. 176 Nr. 3 St.G.B.'s die Verleitung zur Verübung 2c "unzüchtiger Handlungen" auch, daß die "Handlungen" seitens der verleiteten Kinder als "unzüchtige" erkannt worden seien, oder werden bei dieser Alternative der Nr. 3 nur objektiv "unzüchtige Handlungen" vorausgesetzt?
Stehen in Preußen Offiziere, welche mit der Erlaubnis zum Tragen der Militäruniform verabschiedet worden sind, in Ausehung des Deliktes des Zweikampfes noch unter der Militärgerichtsbarkeit?
Bedarf in Preußen ein von einer Stadtverwaltung angestellter Nachtwächter der staatlichen Bestätigung, und hängt von dieser Bestätigung seine Eigenschaft als Beamter ab?
Unterscheidet die Verbotsnorm des §. 131 St.G.B.'s zwischen verleumderischen Angriffen gegen solche "Staatseinrichtungen und Anordnungen der Obrigkeit", welche entweder dem gesamten Deutschen Reiche oder doch demjenigen deutschen Bundesstaate angehören, in dessen Bereich die Handlung verübt wird, und verleumderischen Angriffen gegen "Staatseinrichtungen und Anordnungen 2c" anderer deutscher Bundesstaaten?
Setzt der §. 184 Abs. 2 St.G.B.'s Mitteilungen über unzüchtige Handlungen voraus, durch welche das Scham- und Sittlichkeitsgefühl gröblich verletzt wird?
Ist in den sechs östlichen Provinzen Preußens ein von der Gemeinde mit der Steuererhebung beauftragter, in Rücksicht hierauf auch bestätigter und beeidigter Gemeindevorsteher in der Eigenschaft als Ortssteuererheber im Sinne des §. 359 St.G.B.'s Beamter?
1. Wer ist Thäter der Zolldefraude, wenn über zollpflichtige Gegenstände, welche aus dem Auslande eingegangen und zur Durchfuhr deklariert sind, auf dem Transporte eigenmächtig verfügt wird?
2. Wann ist die vorbeschriebene Zolldefraude vollendet?
1. Wie muß die Fragestellung an die Geschworenen beschaffen sein, wenn nach dem Eröffnungsbeschlusse ein Fall idealer Konkurrenz vorhanden ist?
2. Muß das Berichtigungsverfahren angeordnet werden, wenn die Unvollständigkeit des Spruches der Geschworenen auf eine fehlerhafte Fragestellung seitens des Gerichtes, nicht auf einen Irrtum der Geschworenen zurückzuführen ist?
Kommt bei idealer Konkurrenz einer Branntweinsteuerdefraudation und einer anderen strafbaren Handlung die Bestimmung des §. 73 St.G.B.'s zur Anwendung?