Was ist in §. 20 Abs. 2 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 unter den "besonderen Umständen" zu verstehen, welche die Annahme der Thäterschaft des verantwortlichen Redacteurs ausschließen?
Liegen bei einer Zahlungseinstellung mehrere der in §. 283 St.G.B.'s aufgeführten Gründe des strafbaren Bankerotts vor, so sind damit nicht mehrere Strafthaten gegeben.
Ist der auf einem Jahrmarkte ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde betriebene Verkauf von geistigen Getränken zum Genuß auf der Stelle als das Unternehmen des stehenden Gewerbes der Schankwirtschaft aufzufassen und aus §. 147 Ziff. 1 der Gewerbeordnung v. 21. Juni 1869 (N.B.G.Bl. S. 245) zu bestrafen?
Ist die zur Errichtung von Stauanlagen für Wassertriebwerke nach §. 16 der Gewerbe-Ordnung v. 21. Juni 1869 (N.B.G.Bl. S. 245) einzuholende Genehmigung erst mit dem Vorhandensein des Wassertriebwerkes selbst erforderlich?
Wird das Merkmal des widerrechtlichen Eindringens in ein fremdes Besitztum im Thatbestand des Hausfriedensbruchs dadurch ausgeschlossen, daß für den Thäter ein Recht zum Betreten besteht?
Wird die Verjährung der Strafverfolgung dadurch unterbrochen, daß eine Person in einer gegen einen anderen eingeleiteten Untersuchung als Zeuge vorgeladen wird, bei der Vernehmung aber sich der That schuldig bekennt und deshalb nicht beeidigt wird?
Ein freisprechendes Urteil, welches die Anklage wegen Verletzung der Stempelsteuerpflicht nicht in allen hervorgehobenen strafrechtlichen Beziehungen erschöpft, unterliegt nach §. 353 preuß. St.P.O. vom 25. Juni 1867 der Vernichtung.
Liegt unzulässige Beschränkung der Verteidigung vor, wenn 1. bei veränderter Sachlage die Vertagung verweigert wird?
2. Beweisanträge nur von dem Vorsitzenden abgelehnt und in der Hauptverhandlung nicht wiederholt sind?