Ist es eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Wahrspruches, daß der Obmann der Geschworenen nach der Vorschrift des §. 304 St.P.O. gewählt worden sei?
Muß aus den Entscheidungsgründen entnommen werden können, welche Einzelstrafen für die mit einer Gesamtstrafe belegten strafbaren Handlungen angenommen wurden?
Was ist unter "Vermögensvorteil" in §. 2 des Gesetzes vom 21. Mai 1878 betr. Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote (R.G.Bl. S. 95) zu verstehen?
Hängt die Beeidigung eines Zeugen vom richterlichen Ermessen ab, wenn derselbe nur zu einem der mehreren Angeklagten in einem Verhältnisse steht, welches ihn zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt?
Müssen im Falle einer Verurteilung die Urteilsgründe die konkreten Thatsachen bezeichnen, in welchen die gesetzlichen Merkmale der strafbaren Handlung gefunden werden?