100. 1. Was ist unter Uhrgehäuse zu verstehen? Ist ein Uhrgehäuse mit Vorder- und Hinterdeckel als ein Gerät im Sinne des Gesetzes vom 16. Juli 1884, betreffend den Feingehalt der Gold- und Silberwaren, anzusehen?
2. Müssen bei der Stempelung eines Uhrgehäuses mit zwei Deckeln beide Deckel mit dem in dem Gesetze vom 16. Juli 1884 und der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 7. Januar 1886 vorgeschriebenen Stempelzeichen versehen werden?
!Y!Gesetz vom 16. Juli 1884 §§. 2--4 (R.G.Bl. S. 120).
!Y!Bekanntmachung des Reichskanzlers v. 7. Januar 1886 (R.G.Bl. S. 1).
101. 1. Bedarf die im Falle des §. 99 St.G.B.'s zur Verfolgung erforderliche Ermächtigung des Beleidigten einer besonderen Form?
2. Findet der §. 193 St.G.B.'s auf die Beleidigung von Bundesfürsten Anwendung?
!Y!St.G.B. §§. 99. 61 flg. 193.
!Y!St.P.O. §§. 156. 414. 416.
!Y!G.V.G. §. 75 Nr. 4.
102. Was ist bezüglich ehemaliger Reichsangehöriger, welche, ohne eine neue Staatsangehörigkeit erworben zu haben, nach Deutschland zurückkehren, und bezüglich des Wiederauflebens ihrer Wehrpflicht unter der Voraussetzung zu verstehen, daß sie ihren "dauernden Aufenthalt in Deutschland nehmen"? Kann insbesondere das Vorliegen dieser Voraussetzung dadurch als beseitigt angesehen werden, daß der Betreffende beabsichtigt hat, früher oder später einmal wieder nach dem Auslande zurückzukehren?
!Y!St.G.B. §. 140 Nr. 1.
!Y!Reichsmilitärgesetz v. 2. Mai 1874 §. 11 (R.G.Bl. S. 45).
103. Ist das Abreißen einer sog. Pfändungsanzeige, in welcher die gepfändeten Gegenstände bezeichnet sind, und welche, mit dem Dienstsiegel des Gerichtsvollziehers versehen, am Verwahrungsorte der Pfandobjekte angebracht ist, gemäß §. 136 St.G.B.'s zu bestrafen?
!Y!St.G.B. §. 136.
!Y!Bayerische Justizministerialbekanntmachung vom 30. September 1879 über die Ausführung der Zwangsvollstreckungen §. 38.
84. Muß eine beantragte Hilfsfrage auch dann zugelassen werden, wenn dieselbe einen mit den Merkmalen des einschlägigen Strafgesetzes nicht vereinbaren Thatbestand enthält?
!Y!St.P.O. §§. 294. 296.
85. Können die Mitinhaber einer Firma bei der von einem derselben bewirkten unrichtigen Deklaration als Mitthäter der Steuerhinterziehung angesehen werden?
Trifft in solchem Falle jeden derselben die volle Strafe?
!Y!Gesetz, betr. die Besteuerung des Branntweines, vom 24. Juni 1887 (R.G.Bl. S. 253) §§. 21. 33.
86. Ist für den bayerischen Gerichtsvollzieher die Empfangnahme von Geld für den Gläubiger, welcher den Gerichtsvollzieher mit Zustellung eines Zahlungsbefehles beauftragt hat, eine amtliche Verrichtung?
!Y!St.G.B. §. 352.
!Y!Dienstesvorschriften für die Gerichtsvollzieher vom 22. September 1879 §§. 7. 16. 17. 25 (J.M.Bl. S. 1185).
87. Gehört das Lottospiel zu den Glücksspielen oder fällt dasselbe unter den Begriff der Lotterie? Unterschied zwischen dem Glücksspiele und der Lotterie.
!Y!St.G.B. §§. 285. 286.
88. Kann ein Verteidiger nach §. 339 St.P.O. Rechtsmittel auch dann einlegen, wenn er nach §. 233 St.P.O. als Vertreter, jedoch ohne schriftliche Vollmacht in der Hauptverhandlung zugelassen war?
89. Ist die auf Revision erfolgte Aufhebung eines Strafurteiles ohne weiteres als ein bezüglich der Kostenpflichtigkeit maßgebender Erfolg des eingelegten Rechtsmittels anzusehen?
!Y!St.P.O. §§. 505 Abss. 1. 2. 497.
!Y!Gerichtskostengesetz §. 59.