1. Bildet die Bestimmung zum Beweise ein notwendiges Merkmal im Begriffe der Urkunde?
2. Welches sind die Merkmale, wodurch sich der Fall des fortgesetzten Vergehens von dem Falle der Realkonkurrenz unterscheidet?
Findet §. 240 St.G.B.'s Anwendung, wenn nicht das Nötigen selbst, sondern nur das dazu angewendete Mittel der Bedrohung mit einem Verbrechen oder Vergehen widerrechtlich ist?
1. Ist die Brausteuer-Defraudationsstrafe in ihrem Mindestbetrage nach §. 30 des Brausteuergesetzes für jedes Urteil wegen Steuerdefraude oder für jeden einzelnen Defraudationsfall angedroht?
2. Was heißt "vorgefundenes Braumalzschrot" im §. 29 des Brausteuergesetzes?
Wird die Bestrafung aus §. 288 St.G.B.'s dadurch ausgeschlossen, daß die Veräußerung, welche die Befriedigung eines Gläubigers vereitelt, zum Zwecke der Befriedigung eines anderen Gläubigers geschieht?
1. Enthält die Ausstellung eines Schuldscheines ohne Angabe des Schuldgrundes die zum Thatbestande des Betrugs erforderliche Vermögensbeschädigung, wenn die Täuschung sich gerade auf den Schuldgrund bezieht?
2. Ein Vermögensschaden wird dadurch allein nicht ausgeschlossen, daß der Getäuschte thatsächlich in den Besitz einer Leistung gelangt, welche an sich dem Werte der von ihm zu gewährenden Gegenleistung gleichsteht.
Fallen auch solche Geschenke unter §. 331 St.G.B.'s, welche einem angestellten Lehrer in Anerkennung seiner gesamten Thätigkeit in der Schule oder aus Dankbarkeit gegen ihn oder die Lehranstalt ohne Rücksicht auf konkrete Amtshandlungen gemacht werden?
1. Begründet die Bewirkung eines falschen Eintrags in Betreff der Vaterschaft eines im Standesregister als unehelich eingetragenen Kindes eine Veränderung des Personenstandes?
2. Fällt eine Erklärung über die Vaterschaft zum Standesregister unter den Begriff der Herbeiführung falscher Beurkundung?
Wer entgegen der gesetzlichen Vorschrift, behufs Ermittelung der Erbschaftssteuer alle zur Erbmasse gehörigen Forderungen in das Inventar zu setzen, vermeintlich wertlose Ausstände oder eingegangene Beträge wegen stillschweigender Verrechnung auf bezahlte Nachlaßschulden verschweigt und gleichwohl die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inventars an Eidesstatt versichert, begeht eine fahrlässige Versicherung an Eidesstatt.
Was ist Fortsetzung einer verbotenen periodischen Druckschrift; läßt sich eine Fortsetzung annehmen, wenn die neue Zeitschrift sich von der verbotenen durch ihren Titel und sonstige geringe Äußerlichkeiten unterscheidet?
Was ist in §. 20 Abs. 2 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 unter den "besonderen Umständen" zu verstehen, welche die Annahme der Thäterschaft des verantwortlichen Redacteurs ausschließen?
Liegen bei einer Zahlungseinstellung mehrere der in §. 283 St.G.B.'s aufgeführten Gründe des strafbaren Bankerotts vor, so sind damit nicht mehrere Strafthaten gegeben.
Ist der auf einem Jahrmarkte ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde betriebene Verkauf von geistigen Getränken zum Genuß auf der Stelle als das Unternehmen des stehenden Gewerbes der Schankwirtschaft aufzufassen und aus §. 147 Ziff. 1 der Gewerbeordnung v. 21. Juni 1869 (N.B.G.Bl. S. 245) zu bestrafen?
Ist die zur Errichtung von Stauanlagen für Wassertriebwerke nach §. 16 der Gewerbe-Ordnung v. 21. Juni 1869 (N.B.G.Bl. S. 245) einzuholende Genehmigung erst mit dem Vorhandensein des Wassertriebwerkes selbst erforderlich?
Wird das Merkmal des widerrechtlichen Eindringens in ein fremdes Besitztum im Thatbestand des Hausfriedensbruchs dadurch ausgeschlossen, daß für den Thäter ein Recht zum Betreten besteht?
Wird die Verjährung der Strafverfolgung dadurch unterbrochen, daß eine Person in einer gegen einen anderen eingeleiteten Untersuchung als Zeuge vorgeladen wird, bei der Vernehmung aber sich der That schuldig bekennt und deshalb nicht beeidigt wird?
Ein freisprechendes Urteil, welches die Anklage wegen Verletzung der Stempelsteuerpflicht nicht in allen hervorgehobenen strafrechtlichen Beziehungen erschöpft, unterliegt nach §. 353 preuß. St.P.O. vom 25. Juni 1867 der Vernichtung.
Liegt unzulässige Beschränkung der Verteidigung vor, wenn 1. bei veränderter Sachlage die Vertagung verweigert wird?
2. Beweisanträge nur von dem Vorsitzenden abgelehnt und in der Hauptverhandlung nicht wiederholt sind?
Unterliegen die auf Grund des §. 16 des Reichs-Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 von der Polizeibehörde erlassenen und öffentlich bekannt gemachten Verbote bei Anklagen aus den §§. 20. 21 dieses Gesetzes einer Prüfung durch den Richter?
Eine Feststellung, daß Angeklagter gewußt habe, der betreffende Beamte befinde sich in rechtmäßiger Ausübung seines Amtes, ist bei einer Verurteilung aus §. 113 St.G.B.'s jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der Angeklagte dieses Bewußtsein nicht bestritten hat.
1. Verschiedene Stellung des von dem Eigentümer bestellten Waldanfsehers und des Waldschutzbeamten in Beziehung auf den Widerstand aus §. 117 St.G.B.'s.
2. Beleidigung; beschränkte Verteidigung wegen Nichterwähnung eines auf Anwendung des §. 199 St.G.B.'s gerichteten Antrags.
Umfaßt §. 113 St.G.B.'s auch den gewaltsamen Widerstand gegen die Amtshandlung eines Beamten, welche dieser im Auftrage seines Dienstvorgesetzten allein vornahm, jedoch nur unter Mitwirkung des Dienstvorgesetzten oder eines anderen Beamten vorzunehmen befugt war? Haussuchung. Amtsdiener. Rechtmäßige Amtsausübung.
Setzt die Vorschrift des §. 295 St.G.B.'s in Beziehung auf die Einziehung des Gewehrs u. s. w. voraus, daß der Thäter diese Gegenstände in der Absicht, mit denselben unberechtigt die Jagd auszuüben, mit sich genommen oder mit sich geführt hat?
Postanweisungen sind als Briefe zu erachten; deren Unterdrückung liegt vor, wenn der Postbeamte dieselben in der Absicht, die darauf eingezahlten Gelder behufs Verdeckung eines Kassedefektes zurückzubehalten, dem Postverkehre, wenn auch nur zeitweise, entzogen hat.
Das Revisionsgericht kann die Revision durch Beschluß als unzulässig verwerfen, wenn die Begründung des Revisionsantrages formell der Vorschrift des §. 384 Abs. 2 St.P.O. nicht entspricht.
Zu den Vergehen aus §. 147 Nr. 3 Gew.O. vom 21. Juni 1869 gehört, daß ein der Bezeichnung als Arzt ähnlicher Titel zur Erweckung des Glaubens geeignet ist, als sei der Inhaber eine geprüfte Medizinalperson, und der Wille des Inhabers auf die Erweckung dieses Glaubens gerichtet ist.
1. Wann gilt ein Glücksspiel als begonnen? insbesondere beim Kümmelblättchen.
2. Bedarf es zur Verlesung der Aussage eines auf Gerichtsbeschluß kommissarisch vernommenen Zeugen einer neuen Beschlußfassung in der Hauptverhandlung?
Kann auch durch widerrechtliches Verweilen auf Flur, Treppe oder Vorplatz einer Wohnung ohne Betreten der letzteren der Hausfriedensbruch begangen werden?
Finden die preußischen Kirchengesetze vom 11. Mai 1873 (G.S. S. 191) und 21. Mai 1874 (G.S. S. 139) auch auf solche Amtshandlungen eines Geistlichen Anwendung, welche er nach kirchlichen Satzungen nicht vornehmen durfte?
1. Notwendigkeit der Fixierung der Beweisauträge und der darauf ergehenden Entscheidungen im Gerichtsprotokoll.
2. Ablehnung von Beweisanträgen durch motivierten Gerichtsbeschluß oder durch die Urteilsgründe?
3. Beschränkung der Verteidigung durch Übergehen von Beweisanträgen.
1. Gehört ein vorgeladener Zeuge, auf welchen die Staatsanwaltschaft vor der Hauptverhandlung verzichtet hat und der deshalb im Termin ausbleibt, zu den vorgeladenen Zeugen im Sinne des §. 244 Abs. 1 St.P.O.
2. In wie weit muß ein Beweisantrag substanziiert werden? Liegt in der Ablehnung eines unsubstanziierten Beweisantrages die Verletzung einer Rechtsnorm?
3. Muß ein in der Hauptverhandlung gestellter, an sich erheblicher Beweisantrag durch motivierten Gerichtsbeschluß vor der Urteilsfällung abgelehnt werden?
Stellt nach §. 9 der preußischen Subhastations-Ordnung vom 15. März 1869 die Einleitung der Subhastation eine von Seiten derjenigen Realgläubiger, welche dieselbe nicht beantragt haben oder ihr nicht beigetreten sind, drohende Zwangsvollstreckung im Sinne des §. 288 St.G.B.'s dar?
Hat bei Beurteilung der Frage, ob ein aus §. 316 St.G.B.'s angeklagter Eisenbahnbeamter seine Pflichten verletzt habe, die für seine Obliegenheiten erlassene Instruktion die Bedeutung eines Gesetzes, wegen dessen falscher Anwendung die Nichtigkeitsbeschwerde begründet ist?
Sind die Register und Bücher, welche von einem Beamten innerhalb seines Dienstkreises geführt werden, schon um dieser letzteren Rücksicht willen öffentliche im Sinne des §. 346 St.G.B.'s?
1. Fordert die Wahrnehmung berechtigter Interessen im Sinne des §. 193 St.G.B.'s eigene Interessen des Thäters?
2. Kann der Konzipient wegen Beleidigung bestraft werden, wenn die Partei wegen Wahrnehmung berechtigter Interessen straffrei bleibt?
1. Wird durch Beifügung der eigenen Firma zu einem fremden Warenzeichen ein neues selbständiges Zeichen gebildet? 2. Ist es von Einfluß, wenn gleichzeitig mit dem nachgebildeten Zeichen ein neues selbständiges Zeichen auf die Waren gesetzt wird? 3. Hat der Strafrichter festzustellen, daß die zu schützenden Zeichen sich nicht seither im freien Gebrauche befunden haben?
Begründet, falls die rechtzeitig erfolgte Stellung des Antrages auf Strafverfolgung aus den Akten hervorgeht, der Mangel einer in dieser Richtung getroffenen Feststellung, Nichtigkeit des Urteils?
Ist der Beginn der Antragsfrist bei dem Vergehen des Ehebruches an die dem Antragsberechtigten bekannt gewordene Thatsache des begangenen Ehebruches oder an die Rechtskraft des ergangenen Scheidungsurteils geknüpft?
Der Begriff der Veranstaltung einer Lotterie liegt vor, wenn jemand Schuldscheine (sogenannte Partialscheine) ausstellt und vertreibt, wonach er sich dem Käufer eines solchen Scheines gegenüber verpflichtet, für den Fall, daß auf das in dem Scheine bezeichnete Staatslotterielos ein Treffer fallen wird, den diesem Treffer entsprechenden, in jenem Scheine zugesicherten Partialbetrag auszubezahlen.