1. Bildet die Bestimmung zum Beweise ein notwendiges Merkmal im Begriffe der Urkunde?
2. Welches sind die Merkmale, wodurch sich der Fall des fortgesetzten Vergehens von dem Falle der Realkonkurrenz unterscheidet?
Findet §. 240 St.G.B.'s Anwendung, wenn nicht das Nötigen selbst, sondern nur das dazu angewendete Mittel der Bedrohung mit einem Verbrechen oder Vergehen widerrechtlich ist?
1. Ist die Brausteuer-Defraudationsstrafe in ihrem Mindestbetrage nach §. 30 des Brausteuergesetzes für jedes Urteil wegen Steuerdefraude oder für jeden einzelnen Defraudationsfall angedroht?
2. Was heißt "vorgefundenes Braumalzschrot" im §. 29 des Brausteuergesetzes?
Wird die Bestrafung aus §. 288 St.G.B.'s dadurch ausgeschlossen, daß die Veräußerung, welche die Befriedigung eines Gläubigers vereitelt, zum Zwecke der Befriedigung eines anderen Gläubigers geschieht?
1. Enthält die Ausstellung eines Schuldscheines ohne Angabe des Schuldgrundes die zum Thatbestande des Betrugs erforderliche Vermögensbeschädigung, wenn die Täuschung sich gerade auf den Schuldgrund bezieht?
2. Ein Vermögensschaden wird dadurch allein nicht ausgeschlossen, daß der Getäuschte thatsächlich in den Besitz einer Leistung gelangt, welche an sich dem Werte der von ihm zu gewährenden Gegenleistung gleichsteht.
Fallen auch solche Geschenke unter §. 331 St.G.B.'s, welche einem angestellten Lehrer in Anerkennung seiner gesamten Thätigkeit in der Schule oder aus Dankbarkeit gegen ihn oder die Lehranstalt ohne Rücksicht auf konkrete Amtshandlungen gemacht werden?
1. Begründet die Bewirkung eines falschen Eintrags in Betreff der Vaterschaft eines im Standesregister als unehelich eingetragenen Kindes eine Veränderung des Personenstandes?
2. Fällt eine Erklärung über die Vaterschaft zum Standesregister unter den Begriff der Herbeiführung falscher Beurkundung?
Wer entgegen der gesetzlichen Vorschrift, behufs Ermittelung der Erbschaftssteuer alle zur Erbmasse gehörigen Forderungen in das Inventar zu setzen, vermeintlich wertlose Ausstände oder eingegangene Beträge wegen stillschweigender Verrechnung auf bezahlte Nachlaßschulden verschweigt und gleichwohl die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inventars an Eidesstatt versichert, begeht eine fahrlässige Versicherung an Eidesstatt.
Was ist Fortsetzung einer verbotenen periodischen Druckschrift; läßt sich eine Fortsetzung annehmen, wenn die neue Zeitschrift sich von der verbotenen durch ihren Titel und sonstige geringe Äußerlichkeiten unterscheidet?
Was ist in §. 20 Abs. 2 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 unter den "besonderen Umständen" zu verstehen, welche die Annahme der Thäterschaft des verantwortlichen Redacteurs ausschließen?
Liegen bei einer Zahlungseinstellung mehrere der in §. 283 St.G.B.'s aufgeführten Gründe des strafbaren Bankerotts vor, so sind damit nicht mehrere Strafthaten gegeben.
Ist der auf einem Jahrmarkte ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde betriebene Verkauf von geistigen Getränken zum Genuß auf der Stelle als das Unternehmen des stehenden Gewerbes der Schankwirtschaft aufzufassen und aus §. 147 Ziff. 1 der Gewerbeordnung v. 21. Juni 1869 (N.B.G.Bl. S. 245) zu bestrafen?
Ist die zur Errichtung von Stauanlagen für Wassertriebwerke nach §. 16 der Gewerbe-Ordnung v. 21. Juni 1869 (N.B.G.Bl. S. 245) einzuholende Genehmigung erst mit dem Vorhandensein des Wassertriebwerkes selbst erforderlich?
Wird das Merkmal des widerrechtlichen Eindringens in ein fremdes Besitztum im Thatbestand des Hausfriedensbruchs dadurch ausgeschlossen, daß für den Thäter ein Recht zum Betreten besteht?
Wird die Verjährung der Strafverfolgung dadurch unterbrochen, daß eine Person in einer gegen einen anderen eingeleiteten Untersuchung als Zeuge vorgeladen wird, bei der Vernehmung aber sich der That schuldig bekennt und deshalb nicht beeidigt wird?
Ein freisprechendes Urteil, welches die Anklage wegen Verletzung der Stempelsteuerpflicht nicht in allen hervorgehobenen strafrechtlichen Beziehungen erschöpft, unterliegt nach §. 353 preuß. St.P.O. vom 25. Juni 1867 der Vernichtung.
Liegt unzulässige Beschränkung der Verteidigung vor, wenn 1. bei veränderter Sachlage die Vertagung verweigert wird?
2. Beweisanträge nur von dem Vorsitzenden abgelehnt und in der Hauptverhandlung nicht wiederholt sind?
Unterliegen die auf Grund des §. 16 des Reichs-Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 von der Polizeibehörde erlassenen und öffentlich bekannt gemachten Verbote bei Anklagen aus den §§. 20. 21 dieses Gesetzes einer Prüfung durch den Richter?
Eine Feststellung, daß Angeklagter gewußt habe, der betreffende Beamte befinde sich in rechtmäßiger Ausübung seines Amtes, ist bei einer Verurteilung aus §. 113 St.G.B.'s jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der Angeklagte dieses Bewußtsein nicht bestritten hat.
1. Verschiedene Stellung des von dem Eigentümer bestellten Waldanfsehers und des Waldschutzbeamten in Beziehung auf den Widerstand aus §. 117 St.G.B.'s.
2. Beleidigung; beschränkte Verteidigung wegen Nichterwähnung eines auf Anwendung des §. 199 St.G.B.'s gerichteten Antrags.
Umfaßt §. 113 St.G.B.'s auch den gewaltsamen Widerstand gegen die Amtshandlung eines Beamten, welche dieser im Auftrage seines Dienstvorgesetzten allein vornahm, jedoch nur unter Mitwirkung des Dienstvorgesetzten oder eines anderen Beamten vorzunehmen befugt war? Haussuchung. Amtsdiener. Rechtmäßige Amtsausübung.
Setzt die Vorschrift des §. 295 St.G.B.'s in Beziehung auf die Einziehung des Gewehrs u. s. w. voraus, daß der Thäter diese Gegenstände in der Absicht, mit denselben unberechtigt die Jagd auszuüben, mit sich genommen oder mit sich geführt hat?
Postanweisungen sind als Briefe zu erachten; deren Unterdrückung liegt vor, wenn der Postbeamte dieselben in der Absicht, die darauf eingezahlten Gelder behufs Verdeckung eines Kassedefektes zurückzubehalten, dem Postverkehre, wenn auch nur zeitweise, entzogen hat.
Das Revisionsgericht kann die Revision durch Beschluß als unzulässig verwerfen, wenn die Begründung des Revisionsantrages formell der Vorschrift des §. 384 Abs. 2 St.P.O. nicht entspricht.
Zu den Vergehen aus §. 147 Nr. 3 Gew.O. vom 21. Juni 1869 gehört, daß ein der Bezeichnung als Arzt ähnlicher Titel zur Erweckung des Glaubens geeignet ist, als sei der Inhaber eine geprüfte Medizinalperson, und der Wille des Inhabers auf die Erweckung dieses Glaubens gerichtet ist.
1. Wann gilt ein Glücksspiel als begonnen? insbesondere beim Kümmelblättchen.
2. Bedarf es zur Verlesung der Aussage eines auf Gerichtsbeschluß kommissarisch vernommenen Zeugen einer neuen Beschlußfassung in der Hauptverhandlung?
Kann auch durch widerrechtliches Verweilen auf Flur, Treppe oder Vorplatz einer Wohnung ohne Betreten der letzteren der Hausfriedensbruch begangen werden?
Finden die preußischen Kirchengesetze vom 11. Mai 1873 (G.S. S. 191) und 21. Mai 1874 (G.S. S. 139) auch auf solche Amtshandlungen eines Geistlichen Anwendung, welche er nach kirchlichen Satzungen nicht vornehmen durfte?
1. Notwendigkeit der Fixierung der Beweisauträge und der darauf ergehenden Entscheidungen im Gerichtsprotokoll.
2. Ablehnung von Beweisanträgen durch motivierten Gerichtsbeschluß oder durch die Urteilsgründe?
3. Beschränkung der Verteidigung durch Übergehen von Beweisanträgen.
1. Gehört ein vorgeladener Zeuge, auf welchen die Staatsanwaltschaft vor der Hauptverhandlung verzichtet hat und der deshalb im Termin ausbleibt, zu den vorgeladenen Zeugen im Sinne des §. 244 Abs. 1 St.P.O.
2. In wie weit muß ein Beweisantrag substanziiert werden? Liegt in der Ablehnung eines unsubstanziierten Beweisantrages die Verletzung einer Rechtsnorm?
3. Muß ein in der Hauptverhandlung gestellter, an sich erheblicher Beweisantrag durch motivierten Gerichtsbeschluß vor der Urteilsfällung abgelehnt werden?
Stellt nach §. 9 der preußischen Subhastations-Ordnung vom 15. März 1869 die Einleitung der Subhastation eine von Seiten derjenigen Realgläubiger, welche dieselbe nicht beantragt haben oder ihr nicht beigetreten sind, drohende Zwangsvollstreckung im Sinne des §. 288 St.G.B.'s dar?
Hat bei Beurteilung der Frage, ob ein aus §. 316 St.G.B.'s angeklagter Eisenbahnbeamter seine Pflichten verletzt habe, die für seine Obliegenheiten erlassene Instruktion die Bedeutung eines Gesetzes, wegen dessen falscher Anwendung die Nichtigkeitsbeschwerde begründet ist?
Sind die Register und Bücher, welche von einem Beamten innerhalb seines Dienstkreises geführt werden, schon um dieser letzteren Rücksicht willen öffentliche im Sinne des §. 346 St.G.B.'s?
1. Fordert die Wahrnehmung berechtigter Interessen im Sinne des §. 193 St.G.B.'s eigene Interessen des Thäters?
2. Kann der Konzipient wegen Beleidigung bestraft werden, wenn die Partei wegen Wahrnehmung berechtigter Interessen straffrei bleibt?
1. Wird durch Beifügung der eigenen Firma zu einem fremden Warenzeichen ein neues selbständiges Zeichen gebildet? 2. Ist es von Einfluß, wenn gleichzeitig mit dem nachgebildeten Zeichen ein neues selbständiges Zeichen auf die Waren gesetzt wird? 3. Hat der Strafrichter festzustellen, daß die zu schützenden Zeichen sich nicht seither im freien Gebrauche befunden haben?
Begründet, falls die rechtzeitig erfolgte Stellung des Antrages auf Strafverfolgung aus den Akten hervorgeht, der Mangel einer in dieser Richtung getroffenen Feststellung, Nichtigkeit des Urteils?
Ist der Beginn der Antragsfrist bei dem Vergehen des Ehebruches an die dem Antragsberechtigten bekannt gewordene Thatsache des begangenen Ehebruches oder an die Rechtskraft des ergangenen Scheidungsurteils geknüpft?
Der Begriff der Veranstaltung einer Lotterie liegt vor, wenn jemand Schuldscheine (sogenannte Partialscheine) ausstellt und vertreibt, wonach er sich dem Käufer eines solchen Scheines gegenüber verpflichtet, für den Fall, daß auf das in dem Scheine bezeichnete Staatslotterielos ein Treffer fallen wird, den diesem Treffer entsprechenden, in jenem Scheine zugesicherten Partialbetrag auszubezahlen.
Darf die unter Beweis gestellte Behauptung des buchführenden offenen Handelsgesellschafters, daß der Socius ihm durch Täuschung eine richtige Buchführung unmöglich gemacht habe, als unerheblich zurückgewiesen werden?
1. Liegt die Verletzung einer Rechtsnorm vor, wenn einem Angeklagten nicht das Gehör über den staatsanwaltschaftlichen Antrag auf Ausschluß der Öffentlichkeit gestattet ist? 2. Mangelhaftes Verfahren oder Schreibfehler im Sitzungsprotokolle?
Kann der Angeklagte, welcher durch von ihm benannte Zeugen beweisen will, daß er die ihm zur Last gelegte That nicht verübt habe, mit diesem Antrage um deswillen abgewiesen werden, weil nicht ersichtlich sei, wie die benannten Zeugen die unter ihr Zeugnis gestellte Negative sollten glaubhaft machen können?
1. Unterschied zwischen der Behauptung einer Thatsache und dem Aussprechen eines Urteils bei der Beleidigung aus §. 186 St.G.B.'s.
2. Liegt in der Charakterisierung der Handlung eines anderen als einer herabwürdigenden zugleich die Behauptung der herabwürdigenden Handlung selbst?
Ist eine Ausspielung im Sinne des §. 286 Abs. 2 St.G.B.'s vorhanden, wenn der für die Beteiligung an den Unternehmer zu erlegende Preis mit der Gegenleistung für eine andere Leistung der Art verbunden ist, daß er seiner Höhe nach sich nicht erkennen läßt?
1. Was ist unzulässige Beschränkung der Verteidigung im Sinne des §. 377 Ziff. 8 St.P.O.?
2. Dürfen Referendare in Preußen als Gerichtsschreiber fungieren?
1. Ist ein Dolmetscher schon deshalb zuzuziehen, weil die zu vernehmende Person ein Ausländer ist?
2. Bedarf die Mitwirkung des Dolmetschers einer Konstatierung im Sitzungsprotokolle für jede einzelne Person, wenn die Anwesenheit desselben im allgemeinen feststeht?
1. Begriff von "der Post anvertrauten" Paketen in §. 354 St.G.B.'s.
2. Unzulässige Beschränkung der Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkte durch Ablehnung von Beweisanträgen.
Ist die im Urteile verfügte Aushändigung der Überführungsgegenstände an den Verletzten gesetzlich, wenn dieselben von dem wegen Diebstahls verurteilten Angeklagten erst aus den entwendeten Geldern angeschafft wurden?
1. Ist es zulässig, in die Hauptfrage auch solche von dem Strafgesetze besonders vorgesehene Umstände, welche die Strafbarkeit vermindern oder erhöhen, mit aufzunehmen, oder müssen den Geschworenen darüber besondere Nebenfragen vorgelegt werden?
2. Ist es im ersteren Falle genügend, wenn die Fragen von den Geschworenen uneingeschränkt bejaht werden, oder muß es besonders erkennbar gemacht werden, daß auch die erschwerenden Umstände bejaht sind?
Liegt die Verletzung einer Rechtsnorm im Sinne des §. 375 St.P.O. vor, wenn der in der Hauptverhandlung verlesene Eröffnungsbeschluß von zwei in der Anklageschrift verfolgten Delikten nur eines benennt, das erkennende Gericht aber wegen beider Delikte verhandelt und den Angeklagten verurteilt?
1. Kann ein Rechtsanwalt, welcher in dem vorhergegangenen Verfahren Verteidiger des Angeklagten nicht war, die Revision für diesen einlegen?
2. Ist der nach Ablauf der Anmeldungsfrist von Seiten des Angeklagten erfolgten Genehmigung einer solchen Anmeldung Wirkung beizumessen?
Bedeutung des Wortes "unmittelbar" in Nr. 13 Abs. 6 der Ausführungsbestimmungen des Bundesrats vom 18. November 1872 zum Brausteuergesetz vom 31. Mai 1872.
In wie weit ist an dem Brennholz, welches einem Beamten als Bestandteil seiner Besoldung verwilligt und überliefert ist, durch Verkauf eine Unterschlagung möglich?
Liegt ein Revisionsgrund vor, wenn ein in der Hauptverhandlung gestellter Beweisantrag, auf welchen ein Gerichtsbeschluß nicht ergangen, aus rechtlichen Gründen unerheblich ist?
1. Begründet die Anzeige einer strafbaren Handlung zum Zwecke der strafrechtlichen Verfolgung den Thatbestand der Beleidigung aus §. 186 St.G.B.'s, auch wenn der Anzeigende an die Wahrheit der Anzeige glaubte?
2. Wahrung eines berechtigten Interesses.
1. Kann das erkennende Gericht, wenn in der Hauptverhandlung außer der Vernehmung des Angeklagten gar keine Beweisaufnahme stattgefunden hat, seine Überzeugung auf anderweit ermittelte Umstände neben dem Geständnis des Angeklagten gründen?
2. Ist die Aufhebung der dem Urteile zu Grunde liegenden Feststellungen dann zu beschränken, wenn die Revisionsanträge nur die rechtliche Qualifikation des Delikts und die Strafhöhe bekämpfen?
Die Voraussetzungen, unter welchen eine beleidigende Äußerung nach §. 193 St.G.B.'s nicht strafbar ist, sind nicht rein thatsächlicher, vielmehr zugleich rechtlicher Natur.
1. Kann ein verurteilendes Straferkenntnis, welches die gesetzlichen Merkmale der festgestellten strafbaren Handlung nicht enthält, mit der Revision wegen Verletzung des materiellen Strafrechts angefochten werden?
2. Aufhebung eines wegen Gesetzesverletzung bei Anwendung des Strafgesetzes nur bei Einem Mitangeklagten mittels Revision wirksam angefochtenen Urteiles auch zu Gunsten der anderen Mitangeklagten.
1. Im Dienste der Gemeinde angestellte Personen sind als mittelbare Staatsbeamte zu behandeln.
2. Unter welchen Voraussetzungen hat ein Beamter Geld in amtlicher Eigenschaft empfangen beziehungsweise unterschlagen, welches er anzunehmen dienstlich nicht verpflichtet oder ermächtigt war?
Inwiefern kann eine bei Gericht eingereichte schriftliche Klage als Privaturkunde gelten, welche zum Beweise von Rechten und Rechtsverhältnissen von Erheblichkeit ist? Was sind rechtserhebliche Thatsachen im Sinne des §. 267 St.G.B.'s?
Fällt die Haftbarkeit für die richtige Verwendung des Stempels zu einer Urkunde nach preußischem Rechte hinweg, wenn der Verwendungspflichtige die Urkunde der Steuerbehörde zur Berechnung des Stempels vorgelegt, diese aber den Betrag zu gering berechnet hat?
1. Inwieweit ist eine stillschweigende Ablehnung von Beweisanträgen zulässig?
2. Bis zu welchem Zeitpunkte muß der Beschluß, wodurch in der Hauptverhandlung gestellte Beweisanträge abgelehnt werden, gefaßt und verkündet sein?
3. Unter welcher Voraussetzung wirkt der von einem Angeklagten gestellte Beweisantrag auch zu Gunsten der Mitangeklagten?
Zur Anwendung des §. 246 St.G.B.'s ist der Dolus des Angeklagten festzustellen, wenn dieser denselben geleugnet hat. Daß der Angeklagte den Dolus geleugnet, ist auch dann anzunehmen, wenn sich diese Bestreitung aus einer in der Hauptverhandlung verlesenen Auslassung des Angeklagten ergiebt, welche er in einer über das der Anklage zu Grunde liegende Rechtsverhältnis ergangenen Civilprozeßsache abgegeben hat, wenn schon der Angeklagte in der Strafsache selbst es abgelehnt hat, sich über die Anklage zu erklären.
Unter welchen Voraussetzungen befindet sich der Exekutor in Preußen nicht in rechtmäßiger Ausübung seines Amtes, wenn er zur Exekutionsvollstreckung keine zwei Zeugen zugezogen hat?
1. Was sind Förmlichkeiten im Sinne des §. 274 St.P.O.? 2. Beweist das Protokoll über die Hauptverhandlung auch rücksichtlich seines negativen Inhalts?
3. Findet Revision statt wegen der vom Vorsitzenden des Schwurgerichts den Geschworenen erteilten Belehrung?
Unter den "sämtlichen vorgeladenen Zeugen und Sachverständigen", auf welche die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung sich zu erstrecken hat, sind nur die auf die Vorladung erschienenen Zeugen und Sachverständigen zu verstehen.
1. Liegt eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens im Sinne des §. 377 Nr. 6 St.P.O. auch dann vor, wenn die Urteilsverkündung zuwider §. 174 G.V.G.'s in geheimer Sitzung stattgefunden hat?
2. Ist die Staatsanwaltschaft nach §. 378 St.P.O. befugt, gegenüber dem durch ein Strafkammer-Urteil freigesprochenen Angeklagten die Verletzung einer Vorschrift über die Öffentlichkeit des Verfahrens geltend zu machen?
Reicht für den Thatbestand der Hehlerei aus §. 259 St.G.B.'s nach der objektiven Richtung die Feststellung aus, daß Angeklagter den Umständen nach habe annehmen müssen, daß die Sache mittels einer strafbaren Handlung erlangt sei?
Das von der Schulinspektion ausgestellte Zeugnis über die geistige Kapazität eines Schülers ist kein Leumundszeugnis und kann darum in der Hauptverhandlung verlesen werden.
1. Darf die vorläufige polizeiliche Ergreifung und Festnahme einer bei Verübung einer strafbaren Handlung betroffenen oder gleich nach derselben verfolgten Person zu dem Zwecke erfolgen, letztere von der Verübung weiterer Vergehen abzuhalten?
2. Fällt das Verbot des Eindringens in eine fremde Wohnung zur Nachtzeit dann hinweg, wenn das Ansuchen zum Eintreten von einer außerhalb der Wohnung befindlichen Person gestellt wurde?
1. Kann das Thatbestandsmoment der rechtswidrigen Absicht bei der Urkundenfälschung in der festgestellten Absicht des Angeklagten gefunden werden, einem Konkurrenten im Gewerbebetriebe zur Erreichung eigenen Vorteiles die jenem andernfalls gebotene Benutzung eines Geschäftsvorteiles zu entziehen?
2. Setzt die Erheblichkeit einer Privaturkunde zum Beweise von Rechten oder Rechtsverhältnissen voraus, daß das Rechtsverhältnis seiner Natur nach, sei es in vollem Umfange oder doch in bestimmten einzelnen Begriffsmerkmalen desselben, selbständig aus der Urkunde hervorgeht, oder genügt es, wenn die thatsächlichen Grundlagen des Rechtsverhältnisses in der Urkunde enthalten sind, so daß dasselbe auf den Grund der letzteren in Verbindung mit anderen Beweisen klar gestellt werden kann?